Sven Ledebrink, Unterensingen. Zum Leserbrief Unschuldige Radler vom 1. August. Ich gratuliere Frau Bay zu ihrem Interesse an der Radverkehrspolitik. Ihr und allen anderen, die sich über Sinn und Unsinn von Radwegen Gedanken machen, empfehle ich die Internetseite www.cycleride.de der Initiative Cycleride. Konkret möchte ich bemerken, dass sich in dieser Zeitung noch niemand so offen und vehement gegen das Radfahren auf Gehwegen ausgesprochen hat wie Ralf Epple. Herr Epple und Herr Baumgartner stimmen in ihren Meinungen also überein.
Zu ihrer Beschuldigung, die Radler würden immer frecher und dreister, frage ich: kann das vielleicht an Frau Bays subjektiver Wahrnehmung liegen? Vielleicht auch, weil in den letzten Jahren die Zahl der Radfahrer wieder gestiegen ist? Weil die Straßen sowieso immer voller werden und dadurch der Stressfaktor zunimmt? Radfahrer gefährden auf der Fahrbahn bestimmt keine Autofahrer, allerhöchstens sich selbst. Auf dem Gehweg haben sie nichts zu suchen, das ist richtig. Aber nachdem die Statistiken, denen Frau Bay die Objektivität nicht abspricht, eindeutig belegen, dass ein Radfahrer auf der Fahrbahn am sichersten aufgehoben ist und eben nicht auf dem Radweg, warum soll ein Radfahrer dann nicht auf die Fahrbahn dürfen? Weil er die Autofahrer ärgert? Das kann wohl kaum eine Begründung sein.
Fast alle Radwege entsprechen nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen, und schon gar nicht den praktischen Anforderungen. Gefährlich sind sie auch und kosten viel Geld. Warum werden also Radwege angelegt? Aus dem gleichen Grund wie Autobahnen: um ungestört Auto fahren zu können. Im Übrigen ist auch die Forderung nach der Kennzeichnungspflicht nicht neu. Wie viel so ein Kennzeichen bei der Verhinderung von Fahrerflucht, auch mit Pkw und Motorrädern, bringt oder bei der Ermittlung der Täter, erfahren wir täglich wieder im Polizeibericht: nichts. Aber der zusätzliche Verwaltungsaufwand würde den Nutzen mehrfach verschlingen.
Der von Frau Bay beschriebene Radfahrer hat sich falsch verhalten. Er hat eine Ordnungswidrigkeit begangen. Das ist nicht gutzuheißen und auch nicht schönzureden. Auch Radfahrer sollen und müssen sich an die StVO halten. Aber eben auch: fast alle Kfz-Führer haben an der beschriebenen Stelle etwa 200 Meer vorher ebenfalls gegen die StVO verstoßen. Sie sind mit weit über 50 Stundenkilometern am Ortsschild vorbeigefahren. Darüber regt sich niemand auf. Apropos StVO, in Paragraph 5, Absatz8, steht Folgendes: Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen. Rechts vorbei ist also ausdrücklich erlaubt. Viele Reibungspunkte zwischen Zwei- und Vierrädrigen beruhen auch auf Unkenntnis. Radfahrer sind keine Engel, genau wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch.
Leserbriefe | 12.07.2025 - 05:00
Es tut sich nichts bei der Verteidigungsfähigkeit
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Seit Februar 2022 gibt es, nach dem zuvor langjährig verdeckten, nun offenen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und, nicht immer nur verdeckt, auch auf Deutschland und andere westliche Staaten. Seitdem sind die ...
Leserbriefe | 12.07.2025 - 05:00
Zu viele Krankenkassen
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