Donald Jesse-Allgöwer, Wendlingen. Zum Artikel „Verband Region wirbt mit Infomaterial“ vom 14. November. Besonders der Verband der Region Stuttgart will unter Einsatz von Steuergeldern (eine Million Euro) den Bürgern das Projekt schmackhaft machen. Hauptargument der Nahverkehr und die Ausstiegskosten. Es ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten, wie der Verband, als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Neutralität verpflichtet, einseitig Stellung bezieht.
Zurzeit fahren (und halten) in Wendlingen außer den S-Bahnen zwei Regionalzüge (R8 und R73) von/nach Tübingen/Stuttgart beziehungsweise Herrenberg/Plochingen. Diese Regionalzüge, vor allem der R8, werden später mit S 21 meist an Wendlingen vorbei Richtung Flughafen/Hauptbahnhof eingeschleift. Das ist eine Verbesserung für Flugreisende, aber nur aus Nürtingen, Reutlingen und Tübingen! Für die normalen Wendlinger Pendler verlängert sich dagegen die tägliche Fahrzeit nach Stuttgart, da sie auf die S-Bahn ausweichen müssen. Nach jetzigem Fahrplan um neun Minuten und mit der neuen S-Bahn-Haltestelle Mittnachtstraße sogar um elf Minuten. Neben längeren Fahrzeiten für Wendlingen kommen Umsteige- und Wartezeiten via Nürtingen zum Flughafen hinzu. Es gibt gerade keine Direktverbindungen auf die Fildern. Der dringend notwendige Ringschluss im Nahverkehr wird gerade nicht verwirklicht. Aber damit Reutlinger und Tübinger Geschäftsleute es bequemer haben, ihren Jet zu erreichen, sollen Wendlinger rund 60 000 Euro pro Jahr zehn Jahre lang zusätzlich (!) bezahlen.
Wieso sind die Ausstiegskosten der Bahn richtiger als die unabhängiger Wirtschaftsprüfer oder des Verkehrsministeriums? Warum sollen die Zahlen nicht wie bei den wahren Baukosten „schön“gerechnet worden sein, schließlich hat die Bahn erhebliche Eigeninteressen (Stichwort: Rückabwicklung der Grundstücksverkäufe). Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Vor allem aber wird eines in der gesamten S21-Diskussion immer übersehen. Der Bau von Fernstrecken der Bundesbahn einschließlich der Bahnhöfe ist trotz der Privatisierung der Bahn eine Bundesaufgabe. Bund/Bahn haben zu gewährleisten, dass dabei „dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen Rechnung getragen wird“ (Artikel 87e Absatz 3 und 4 Grundgesetz). Nach den Erfahrungen mit Mischfinanzierungen von Bund und Ländern hat man das Grundgesetz 1969 geändert und verboten, dass der Bund Landesaufgaben und die Länder Bundesaufgaben finanzieren (Artikel 104a Absatz 1 Grundgesetz). Zu den Ländern im Sinne dieser Bestimmung gehören auch die Kommunen, hier also die Stadt Stuttgart und der Verband Region Stuttgart. Ausnahmen sind im Grundgesetz geregelt, sie treffen hier nicht zu. Oder anders ausgedrückt, finanziert morgen das Land, der Verband einen Tornado oder einen Leopard? Dass die Verfassung schlicht außer Acht gelassen wurde, mag nicht verwundern, denn „Architekt“ des sogenannten Finanzierungvertrages war der damalige Verkehrsstaatssekretär Mappus.
Leserbriefe | 12.07.2025 - 05:00
Es tut sich nichts bei der Verteidigungsfähigkeit
Fritz Matthäus, Nürtingen.
Seit Februar 2022 gibt es, nach dem zuvor langjährig verdeckten, nun offenen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und, nicht immer nur verdeckt, auch auf Deutschland und andere westliche Staaten. Seitdem sind die ...
Leserbriefe | 12.07.2025 - 05:00
Zu viele Krankenkassen
Eberhard Schmid, Aichtal-Grötzingen. Zum Artikel „Krankenversicherung: Warken rechnet mit höheren Beiträgen“ vom 8. Juli.
Wie wäre es denn, wenn man einfach weniger Krankenkassen hätte? 94 Krankenkassen mit den entsprechenden Wasserköpfen sind ...