Günther Gräber, Wolfschlugen. Dieser Tage flatterte mir ein Brief meines Elektrikers zur Rauchmelderpflicht ins Haus. Darin wird zur Installation des Geräts im Wischiwaschi-Stil eine „Dokumentation (der Installation) mit dem Gerätepass und Wartungsheft für Rauchmelder“ empfohlen.
Aber, jetzt wird die Empfehlung zwanghaft: „Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrer Gebäudebrandversicherung jährlich vorlegen.“ Dem unbedarften Briefempfänger wird nun etwas heiß. Er will ja seine Brandschutzversicherung nicht verlieren und wendet sich an seinen briefschreibenden Elektriker, der sich bei weiteren Fragen als kompetenter Berater (und natürlich Installateur) anbietet; denn dringender Handlungsbedarf ist nun angesagt. Und schon sitzt man in der Kostenfalle! Eine Dokumentation mit Gerätepass und jährlichem Wartungsvertrag dürfte ordentlich ins Geld gehen.
Online-Recherchen über die Ausführungsvorschriften dieses angesichts der Brandkatastrophe von Backnang durchaus nützlichen Gesetzes in Baden-Württemberg förderten zutage, dass der Besitzer oder Mieter einer Immobilie zwar verpflichtet ist, in gewissen Räumen bis spätestens 1. Januar 2015 solche Rauchmelder zu installieren und zu warten. Mehr steht dort aber nicht. Von Dokumentationspflicht, Gerätepass und so weiter ist keine Rede.
Ein Anruf bei meiner Wohngebäudeversicherung brachte kein anderes Ergebnis. Die jährliche Vorlage einer Dokumentation mit Gerätepass und Wartungsheft für Rauchmelder bei der Gebäudebrandversicherung wurde ausdrücklich verneint!
Ein weiterer Anruf bei meinem Elektriker brachte folgendes bemerkenswerte Ergebnis an den Tag: Die Elektrobranche wurde von einem Hersteller von Rauchmeldern zu einer Schulung eingeladen! Die Aussage zur oben genannten Meldepflicht bei Gebäudebrandversicherungen sei dort gelehrt worden! Nachtigall, ick hör dir trapsen . . .
Es ist davon auszugehen, dass noch viele Verbraucher mit einem solchen Schreiben verunsichert und zu Kosten verursachenden Fehlhandlungen verleitet werden. Ich möchte dazu ermutigen, solche Schreiben getrost zu ignorieren und sich entspannt zurückzulehnen.
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