Blaulicht
Polizei warnt vor Fake-Abmahnungen
Täter suchen mit neuer Betrugsmasche auch den Kreis heim
(lp) Seit einigen Tagen registriert die Polizei in den Landkreisen Esslingen, Reutlingen und Tübingen eine ansteigende Zahl von Betrugsversuchen, bei denen eine vermeintliche Rechtsanwaltskanzlei ihren Opfern vorgaukelt, dass gegen diese Schadenersatzansprüche bestünden.
Konkret wird den Geschädigten in durchweg authentisch und formell wirkenden Anschreiben mitgeteilt, sie hätten gegen das Urheberrecht verstoßen, indem sie die Dienste einer illegalen Streaming-Plattform genutzt hätten. Aus diesem Grund werden die ahnungslosen Opfer unter Androhung einer Frist aufgefordert, einen Geldbetrag in Höhe von bis zu 900 Euro an eine englische Bank zu überweisen, um ein Gerichtsverfahren abzuwenden. Gezeichnet sind die Mahnbriefe von einer Berliner Rechtsanwaltskanzlei.
Die polizeilichen Ermittlungen in den bislang bekannten Fällen ergaben, dass die Forderungen jeglicher Grundlage entbehren und die vermeintliche Rechtsanwaltskanzlei in Berlin nicht existent ist.
Diese Betrugsmasche ist nicht neu und wird schon seit Jahren, wenn auch in immer wieder abgewandelter Form, von unbekannten Tätern genutzt, um ihren Opfern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Die Betrüger spielen dabei mit den Ängsten der Geschädigten, die sich oftmals nicht sicher sind, ob sie sich vielleicht nicht doch etwas zuschulden haben kommen lassen und deshalb ein Gerichtsverfahren scheuen.
Die Polizei empfiehlt daher, bei zunächst nicht nachvollziehbaren Geldforderungen von Rechtsanwälten oder Inkasso-Unternehmen zunächst keine Zahlungen zu leisten. Fake-Abmahnungen sind oftmals leicht zu identifizieren. Häufig genügt es, im Internet mit Schlagworten nach den vermeintlichen Absendern der Anschreiben zu suchen. Nicht selten tauchen schon hier die ersten Warnmeldungen auf.
Auch eine einfache Prüfung auf Plausibilität, wie zum Beispiel die als sehr verdächtig einzustufende Aufforderung, Geld auf ein ausländisches Bankkonto zu überweisen, ist als Anhaltspunkt für einen versuchten Betrug einzustufen.
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