(pm)
Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann die Umzugskosten steuerlich als Werbungskosten abziehen. Für den Ansatz dieser Kosten gelten eine Reihe von Höchst- oder Pauschbeträgen. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg weist darauf hin, dass sich für Umzüge ab 1. April Änderungen beim Ansatz der Unterrichtskosten und der sonstigen Umzugskosten ergeben. Die Kosten für zusätzlichen ...