NTZ+ Wirtschaft

Bei Kurzarbeit droht Steuernachzahlung

Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld bekommen haben, müssen eine Steuererklärung abgeben – Auch Erstattungen sind möglich

Im vergangenen Jahr haben so viele Menschen kurzgearbeitet wie noch nie. Was viele nicht wissen: Wer eine Lohnersatzleistung wie das Kurzarbeitergeld bekommen hat, muss eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Und er muss unter Umständen mit einer Steuernachforderung rechnen.

Wer in der Steuerklasse eins oder vier veranlagt ist und außer seinem Arbeitslohn bis zu einer Höhe von 410 ...

NTZ+

Alle Angebote in der Übersicht:
Angebote vergleichen

Sie sind bereits Abonnent?
Hier einloggen

Zur Startseite