Kultur

Weimer erneut wegen Förderentscheidung in der Kritik

Kulturstaatsminister Weimer lässt den Vorwurf «einseitiger Eingriffe» zurückweisen. (Archivbild) Lilli Förter/dpa

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer steht erneut in der Kritik - vorgeworfen werden ihm Eingriffe in die Entscheidung unabhängiger Jurys zur Vergabe von Fördermitteln. «Damit höhlt er den Grundsatz der Staatsferne aus, der für die Kulturförderung in einer Demokratie überlebenswichtig ist», sagte Sven Lehmann (Grüne), der Vorsitzende des Kulturausschusses im Bundestag. Ähnlich äußerte sich der Linken-Kulturpolitiker David Schliesing. 

Die Kulturminister und -Senatoren aus Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland (alle SPD) forderten in einer gemeinsamen Erklärung, bei Förderentscheidungen auf öffentliche Richtlinien und unabhängige Jurys zu vertrauen. «So wird sichergestellt, dass die staatliche Kulturverwaltung nicht inhaltlich auf die konkreten Projekte oder die Förderentscheidungen Einfluss nimmt», erklärten sie. Weimer nannten sie nicht ausdrücklich.

Der Parteilose Kulturstaatsminister stand zuletzt in der Kritik, weil er drei linke Buchläden wegen «verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse» von der Liste des Deutschen Buchhandlungspreises gestrichen hatte. Die Auswahl hatte eine unabhängige Jury getroffen. Darauf schienen die acht Landeskulturminister in ihrer Erklärung Bezug zu nehmen. Sie seien «überzeugt, dass eine Überprüfung einzelner Juryentscheidungen durch den Verfassungsschutz kein geeignetes Mittel der Kunstförderung ist», hieß es darin.

Lehmann und Schliesing bezogen sich hingegen auf einen anderen Fall. Nach einem Bericht der «Süddeutschen Zeitung» hatten Vertreter des Beauftragten für Kultur und Medien, kurz BKM, die Auswahl der Jury beim Hauptstadtkulturfonds in einem Fall revidiert. Dabei ging es demnach um die Förderung eines Übersetzungsprojekts palästinensischer Autoren. Dieses sei «zurückgestellt» worden. 

Eine Sprecherin Weimers sagte auf dpa-Anfrage: «Wir bitten um Verständnis, dass wir uns zu Einzelfallentscheidungen nicht äußern.» Grundsätzlich gelte, dass die Empfehlungen der Jury des Hauptstadtkulturfonds nicht bindend seien. Die Entscheidung treffe ein Gemeinsamer Ausschuss mit jeweils zwei Vertretern des Landes Berlin und des BKM. Weimer selbst sei nicht Mitglied und in die Abläufe nicht involviert. Aus dem Jury-Votum lasse sich kein automatischer Förderanspruch ableiten. «Vor diesem Hintergrund kann von "einseitigen Eingriffen" im Zuge der abschließenden Förderentscheidung keine Rede sein», erklärte die Sprecherin.

Der Grüne Sven Lehmann hat den Kulturstaatsminister schon mehrfach in den Kulturausschuss geladen, um Bericht zu erstatten. (Archivbild) Christoph Soeder/dpa

Die Jury des Hauptstadtkulturfonds hatte sich ohne Nennung des Einzelfalls in einer Erklärung gegen «jede politische Einmischung in die Arbeit unabhängiger Fachjurys» gewandt. «Unabhängige Jurys sind in der öffentlichen Kulturförderung kein symbolisches Beiwerk, sondern ein institutioneller Schutz der Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG», heißt es darin. «Wer solche Jurys nachträglich korrigiert, delegitimiert oder politisch übersteuert, greift nicht nur einzelne Entscheidungen an, sondern unterläuft den Schutzraum freier Kunst.»

Linken-Politiker Schliesing sagte, Weimer greife gezielt und systematisch in die Kunstfreiheit ein. «Ich erwarte, dass jetzt endlich die SPD auf den Tisch haut und den Bundeskanzler dazu zwingt, Weimer zu stoppen.» Auch der Grüne Lehmann monierte: «Die derzeit stattfindenden Eingriffe sind mehr als nur punktuelle Zufälle. Es entsteht der Eindruck, die Regierung versuche, unliebsame Akteure auszusortieren.» Das unterwandere etablierte Instrumente staatsferner Kunstförderung und schaffe ein Klima von Angst, Misstrauen und Selbstzensur.

Im Fall der drei vom Buchhandlungspreis ausgeschlossenen Läden meldete sich nun eine Betroffene noch einmal zu Wort. Co-Geschäftsführerin Mechthild Röttering vom Laden Rote Straße sagte, sie finde die Entscheidung nach wie vor «unglaublich». Vor allem, weil sie nicht wisse, was ihrem Geschäft genau vorgeworfen wird. «Wir fragen uns: Was kann an einer legalen Buchhandlung, die legal Bücher verkauft - was kann daran verfassungsfeindlich sein?»

© dpa-infocom, dpa:260327-930-875245/2

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