Gut zehn Monate nach dem tödlichen Badeunfall von zwei sechs und sieben Jahre alten Schwestern in Unterfranken hat das Amtsgericht Schweinfurt die Eltern wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Es sah jedoch von einer Strafe ab, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Aus Sicht des Gerichts sind die 33 Jahre alte Mutter und der 39 Jahre alte Vater vom Tod ihrer Kinder schon so schwer getroffen, dass das Verhängen einer Strafe verfehlt wäre. Eine Verurteilung wegen Verletzung der Fürsorgepflicht - wie von der Staatsanwaltschaft gefordert - erfolgte nicht. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Die Obduktion der sechs und sieben Jahre alten Mädchen hatte nach dem Unfall am 14. August 2025 ergeben, dass sie ertrunken waren. Die Kinder sollen laut Anklage mindestens zehn Minuten unter Wasser gewesen sein.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Eltern mindestens 15 Minuten lang am See nicht auf die beiden Schwestern aufgepasst hatten, die nicht schwimmen konnten. «Beide Kinder trugen auch keine Schwimmflügel oder ähnliche Schwimmhilfen, um zu verhindern, dass sie im Wasser untergehen», hieß es in der Anklage. Die Anklagebehörde hatte wie auch die Verteidigung in ihrem Plädoyer ein Absehen von Strafe für die Eltern beantragt.
Ein Badegast hatte die leblose Siebenjährige im Wasser treibend entdeckt, etwa 15 Meter vom Ufer entfernt. «Das Mädchen lag mit dem Kopf nach unten im See und bewegte sich nicht», so die Anklage. Kurz darauf fand ein weiterer Helfer auch das zweite Mädchen unter der Wasseroberfläche.
Beide Kinder wurden reanimiert und in Kliniken gebracht. Einen Tag später starb die Siebenjährige, der Tod ihrer Schwester wurde tags darauf gemeldet.
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