Panorama

Fabians Vater über Angeklagte: «Glaub' an ihre Unschuld»

Am Landgericht Rostock wird der Prozess um den gewaltsamen Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow fortgesetzt. Bernd Wüstneck/dpa

Der Prozess um den gewaltsamen Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow hat am dritten Verhandlungstag Einblick in Ermittlungsergebnisse gegeben. Demnach wurde mit dem Nutzeraccount der Angeklagten am Tag des Verschwindens frühzeitig nach Stichworten wie «Polizei» oder auch «Person vermisst» im Internet gesucht. 

Den Ausführungen des Gerichts zufolge passierte dies schon, bevor Fabians Vater, der zuvor eine mehrjährige Beziehung mit der Frau geführt hatte, ihr mitteilte, dass sein Sohn vermisst werde.

Über den Account der 30-jährigen Beschuldigten wurde demnach ferner am Tag nach Verschwinden des Jungen mit Stichworten gesucht wie «fressen Wildschweine tote Menschen».

Das Video einer Überwachungskamera, das während der Verhandlung gezeigt wurde, zeigte zudem den Wagen der Angeklagten binnen weniger Minuten zweimal unweit Fabians Wohnung am Vormittag des 10. Oktobers 2025. 

Im entsprechenden Zeitraum wurde den Auswertungen zufolge nach zuvor permanenter Aktivität das Display von Fabians Handy deaktiviert. Es wurde demnach erst wieder am Nachmittag angeschaltet, als Fabians Mutter nach Hause kam, dort das Handy, aber nicht den Jungen auffand. Die Angeklagte schweigt vor Gericht bislang zu den Vorwürfen.

Im Gericht wurden zudem Audionachrichten der Angeklagten abgespielt, in denen sie einem Bekannten vorschlägt, unter anderem bei Klein Upahl südwestlich von Güstrow nach dem vermissten Jungen zu suchen. Schlussendlich wurde Fabians Leiche unweit des Ortes gefunden. Den Fund hatte die Beschuldigte selbst der Polizei gemeldet.

Fabians Vater sagte: «Ich glaub' an ihre Unschuld.» Die Staatsanwaltschaft wirft der deutschen Angeklagten vor, den Jungen am 10. Oktober vergangenen Jahres mit einem Messer getötet zu haben. 

Laut Anklage sollen Beziehungsprobleme mit Fabians Vater eine Rolle gespielt haben. Beide hatten sich getrennt. Nach Aussage des Vaters sind sie inzwischen aber wieder ein Paar. Er habe die Frau, für die bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt, regelmäßig in der Untersuchungshaft besucht.

© dpa-infocom, dpa:260505-930-38134/1

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