Panorama

Die roten Roben der Bundesgerichte – ein knappes Gut?

Die rote Robe ist seit Jahrzehnten Amtstracht an Deutschlands obersten Gerichtshöfen. Uli Deck/dpa
Die Robe zeichnet sich durch den tiefen Rot-Ton und den Samtbesatz an Ärmeln und Kragen aus. Uli Deck/dpa
Je nach Hersteller variiert oft der Rot-Ton. Uli Deck/dpa
Detlev Fischer leitet das rechtshistorische Museum in Karlsruhe. Uli Deck/dpa

Wenn an den obersten Gerichtshöfen in Deutschland ein Urteil fällt, wird es von Richterinnen und Richtern in dunkelroter Robe verlesen. Daran hat sich seit vielen Jahrzehnten nichts geändert. Doch immer weniger Ausstatter bieten die Roben an. Auch am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird es daher für neue Richterinnen und Richter immer schwieriger, die traditionsreiche Amtstracht im richtigen Farbton zu finden.

«Wie neu ernannte Kolleginnen und Kollegen berichtet haben, ist es in letzter Zeit zu einer kleinen Herausforderung geworden, dasselbe Karmesinrot zu finden wie bei den Roben der dienstälteren Kolleginnen und Kollegen», erklärt Gerichtssprecher Bernd Odörfer. Das liege wohl auch daran, dass es heute weniger Anbieter gebe als früher, und die verbleibenden Anbieter Lieferanten finden müssten, die Wollstoff und Samt in diesem Rot-Ton führen. So komme es bei den neuen Roben teils zu Abweichungen im Farbton im Vergleich zu Älteren.

Die karmesinrote Richterrobe wird traditionell an allen fünf Bundesgerichten getragen – also am Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht. Die Richterinnen und Richter müssen sich die Roben selbst kaufen. Das Bundesverfassungsgericht hat hingegen seine eigene Amtstracht, die sich unter anderem durch einen helleren, scharlachroten Farbton auszeichnet und von Richter zu Richter weitergegeben wird.

Einer der wenigen übriggebliebenen Anbieter der Bundesrichterroben ist die Manufaktur Bavaria im niederbayerischen Landshut. Die Robe zeichne sich in erster Linie durch ihren tiefen, warmen Rot-Ton aus, erklärt Geschäftsführerin Yeşim Küçükay. Das sogenannte Karmesinrot genau zu treffen, sei daher auch eine der größten Herausforderungen bei der Herstellung.

Die Manufaktur stelle im Jahr weniger als eine Handvoll Bundesrichterroben her. Preislich fangen sie bei rund 1.000 Euro pro maßgeschneiderter Robe an. «Ein BGH-Richter wird auf Lebenszeit ernannt. Das heißt, die Nachfrage ist von Natur aus gering», sagt Küçükay. Umso größer sei die Bedeutung dieser Amtstracht. «Es ist nicht einfach nur ein Kleidungsstück. Da stecken Jahre voller Erfahrung, Entscheidungen, Aktenstaub und Verantwortung drin.» 

Auch Ingeborg Schürmann von dem Anbieter «Die Robe» in Essen sieht bei der Beschaffung des roten Stoffes die Schwierigkeit. «Die Entwicklung geht natürlich dahin, dass es immer weniger Stoffhersteller in Deutschland oder Europa gibt. Das geht einfach alles nach China», sagt sie. Die chinesischen Hersteller hätten aber meist Mindestabnahmemengen von 1.000 Metern. Für eine Richterrobe brauche man hingegen nur etwa drei Meter Stoff.

Das benötigte Karmesinrot sei eine sehr spezielle Farbe, die abgesehen von der Bundesrichterschaft eher selten getragen werde, sagt Schürmann. Im Jahr verkaufe «Die Robe» fünf bis zehn Bundesrichterroben – ein Nischengeschäft neben ihrem Angebot an schwarzen Richter- und Anwaltsroben. Die roten Roben mit Samtbesatz an Ärmeln und Kragen kosten dort um die 500 Euro und können online in Konfektionsgröße oder mit Maßanfertigung bestellt werden.

Dass die höchsten Richterinnen und Richter rot tragen, hat in Deutschland lange Tradition. Schon im Jahr 1880 wurde durch kaiserlichen Erlass erstmals eine «karmesinrote» Amtstracht bestehend aus Robe und Barett eingeführt, erklärt Detlev Fischer, ehemaliger BGH-Richter und heutiger Leiter des Rechtshistorischen Museums im Bibliotheksgebäude des Gerichts. Vorher hätten die Richter bei Verhandlungen und Verkündungen einen Frack getragen.

«Man wollte sich von den herkömmlichen schwarzen Roben in den Instanzen unterscheiden und wählte für die Höchstgerichtsbarkeit rot», sagt Fischer. Das sei wohl ein Rückgriff aufs alte Rom gewesen, wo die höchsten Amtsträger eine rote Toga trugen. Auch die rot-schwarzen Roben des französischen obersten Gerichtshofs, der «Cour de cassation», seien aber wohl Vorbild gewesen.

Während das rote Barett als Kopfbedeckung an den meisten Bundesgerichten seit den 1970er-Jahren nicht mehr getragen werde, habe sich an der roten Robe seit 1880 kaum etwas geändert, sagt Rechtshistoriker Fischer. Statt eines weißen Beffchens tragen die Richterinnen und Richter heute dazu aber meist eine weiße Krawatte, Fliege oder Schal. 

Auch am Bundesverfassungsgericht sei die karmesinrote Bundesrichterrobe nach der Gründung im Jahr 1951 etwa zehn Jahre lang getragen worden, so Fischer. Zu Beginn der 1960er wurde sie dann durch die heute charakteristische scharlachrote Robe mit weißem Jabot, also einem Brustschmuck, und Barett abgelöst. Damit sollte die Sonderrolle des Gerichts als Verfassungsorgan auch in der Amtstracht zum Ausdruck kommen.

© dpa-infocom, dpa:260323-930-852766/1

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