Der Vater der 13-jährigen Emily, die auf einer Klassenfahrt nach London starb, hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Das hat das Düsseldorfer Landgericht deutlich gemacht.
Emilys Vater fordert vom Land Nordrhein-Westfalen 125.000 Euro. Seit der Bundesgerichtshof in der Sache entschieden habe, sei ihm erst richtig bewusst geworden, was passiert sei, sagt er. Er sei seit einem Jahr arbeitsunfähig, leide an schweren Depressionen und einer posttraumatischen Belastungsstörung.
Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin Beate Hoffmann, wie es ihm denn heute geht, fällt die Antwort des Vaters deutlich aus: «Sehr schlecht», sagt er. «Ich sollte längst in Baden-Baden in der Reha sein. Aber der Prozess ist ja mehrmals verschoben worden.» Er wolle mit der Sache endlich abschließen.
Zweimal habe man ihm bereits als Kraftfahrer gekündigt. «Es wäre indiskutabel, so lange zu trauern.» Konzentrationsschwierigkeiten, Beinahe-Unfälle, verminderte Leistungsfähigkeit. «Ich habe meine Touren nicht geschafft.»
Emily war im Juni 2019 in London gestorben. Zwei Lehrerinnen waren später wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen worden. Sie hatten laut Urteil gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen, weil sie vor der Reise nicht schriftlich nach Vorerkrankungen der teilnehmenden Schüler gefragt hatten.
Hätten sie von dem Diabetes des Mädchens gewusst, hätten sie seine akute Überzuckerung in London früher erkannt, einen Notarzt gerufen und so seinen Tod im Juni 2019 verhindern können, hatte das Landgericht Mönchengladbach im Strafprozess argumentiert.
Im Zivilverfahren argumentiert das Land, die Ansprüche seien verjährt. Seine Vertreter zogen auch in Zweifel, dass der Vater seiner Tochter besonders nahestand.
Emily lebte nach der Trennung der Eltern bei der Mutter. Aber die Richter sehen die Ansprüche nicht als verjährt an. Die rechtliche Lage sei lange diffus gewesen. Auch an der Nähe des Vaters zu seiner Tochter haben die Richter keine Zweifel.
Sie schlagen 25.000 Euro als Vergleich vor. «Mehr können wir, ehrlich gesagt, nicht gut begründen», sagt Richterin Hoffmann. Die Schmerzensgeldsummen seien in Deutschland nun einmal eher niedrig. «Vielleicht ist dies aber eine Genugtuung für den Kläger und eine Möglichkeit, mit der ganzen Sache abzuschließen. Vielleicht ist das auch für ihre psychische Gesundheit ganz gut», wirbt die Richterin für den Vorschlag.
Während der Anwalt des Landes signalisiert, das man dem wohl zustimmen könnte, lehnt der Vater nach kurzer Rücksprache mit seinem Anwalt Manuel Reiger ab. «Die Leiden rechtfertigen ein deutlich höheres Schmerzensgeld. 25.000 Euro sind zu wenig für das, was er erleiden musste.», sagt Reiger. Er stellt die Hälfte der geforderten 125.000 Euro als diskutable Summe in den Raum.
Er wolle das Geld nicht für sich, sondern für die Stiftung, die er gegründet habe, um seiner Tochter «ein kleines Denkmal zu setzen», sagt Emilys Vater. «Ich möchte, dass meine Tochter nicht vergessen wird.» Die Stiftung kümmert sich um diabeteskranke Kinder.
Seine Stimme stockt, er wischt sich die Tränen aus den Augen. Am Tag ihrer Abreise habe er ihr noch Taschengeld gebracht - und sie zum letzten Mal lächeln sehen. «Sie wäre heute 21, hätte wahrscheinlich ihren Führerschein gemacht - alles Dinge, die ich nicht mit ihr erleben kann.»
Doch nun muss erst ein psychiatrisches Gutachten erstellt werden. Das Gericht bestellt in der Sache einen Psychiater aus Kalkar. Er soll klären, wie stark der Vater unter dem Tod seiner Tochter leidet.
Der Vater gibt sich nach der Verhandlung kämpferisch: Er hätte sich zwar ein Urteil gewünscht, um abschließen zu können, aber 25.000 Euro seien «völlig indiskutabel». Außerdem sei es sehr erniedrigend für ihn gewesen, wie die Gegenseite argumentiert habe. «Wir machen auf jeden Fall weiter. Gerechtigkeit für meine Emily.»
Rechtsanwalt Reiger appelliert «an die politisch Verantwortlichen in Nordrhein-Westfalen, sich den Fall nach den Hinweisen des Gerichts noch einmal genau anzuschauen. Gemeint ist wohl NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU).
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