Nürtingen

Welche Themen werden auf Landesebene überhaupt entschieden?

Bei der Landtagswahl bestimmen die Bürger, wer ins baden-württembergische Parlament einzieht – und damit, welche Themen von Bildung über Polizei bis hin zu Kultur und Infrastruktur vor Ort gestaltet werden.

Alle 5 Jahre werden die Parlamente auf Landesebene gewählt. Foto: AdobeStock/Tobias Arhelger

NÜRTINGEN. Jedes Bundesland hat einen eigenen Landtag, der vom Volk gewählt wird. In jedem Bundesland ist das Parlament unterschiedlich aufgebaut und hat eine unterschiedliche Anzahl an Sitzen. Während im Bundestag Themen und Gesetze für ganz Deutschland debattiert und entschieden werden, bestimmen die Landtage nur das, was ihr Bundesland betrifft. Doch welche Themen fallen in die Zuständigkeit eines Landes? Wo können sie mitbestimmen und was entscheidet der Bundestag für sie?

Der Landtag hat grundsätzlich Anspruch darauf, bei vielen Themen mitzuentscheiden. Das erste große Themengebiet ist Bildung und Kultur. Jedes Bundesland gestaltet den Lehrplan an Schulen und die Rahmenbedingungen für Hochschulen und Fortbildungsinstitutionen. Museen und Theater zu finanzieren gehört auch zu dem Aufgabenfeld der Landtage. Darüber hinaus entscheiden die Länder über den Denkmalschutz.

Auch Sicherheitspolitik ist Ländersache

Das zweite große Aufgabenfeld betrifft Themen rund um Sicherheit. Jedes Bundesland hat die Hoheit über seine Polizei und den Justizvollzug. Dazu gehören etwa die Organisation der Polizei, die Unterbringung von Gefangenen und Maßnahmen zur Rehabilitation. Allerdings: Bundesgesetze, etwa im Strafrecht, gelten zusätzlich und setzen den Rahmen, in dem die Länder handeln.

Der Landtag bestimmt außerdem die Landes- und Regionalplanung. Er entscheidet über Bauwesen, Flächennutzung und Verkehrsinfrastruktur, zum Beispiel über öffentliche Verkehrsmittel oder die Umsetzung von Bauprojekten wie Stuttgart 21.

Schließlich behandelt der Landtag das Aufgabenfeld Gesellschaft und Soziales. Themen wie Integration und Migration, Familienpolitik oder Krankenhausplanung werden in vielen Bereichen von den Ländern gestaltet. Allerdings gibt es auch hier Vorgaben von Bundesebene, an die sich die Länder halten müssen.

Die Grenzen der Landespolitik

Abschließend ist wichtig zu erwähnen, dass Landtage nicht über Angelegenheiten entscheiden dürfen, die in die Zuständigkeit des Bundestages oder der Europäischen Union fallen. Dazu gehören Themen wie Außenpolitik, Verteidigung, der Bundeshaushalt und alles, was über Landesgrenzen hinweg von Relevanz ist.

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