Leserbriefe

Zweifel: Rechtssichere Baufreigabe möglich?

Karl Kohler, NT-Oberensingen. Zum Artikel „Vorbereitung für Sanierung Hölderlinhaus“ vom 14. Mai. Im Gegensatz zur Überschrift steht im Text: „In den zurückliegenden Tagen wurde mit der . . . sehnlichst erwarteten Sanierung begonnen . . . dem Rückbau der nichttragenden Elemente.“ Weiter heißt es: „Wir sind momentan mitten im Vergabeverfahren und prüfen die eingegangenen Angebote“. Was denn nun? Ist man in der Vorbereitung oder hat man begonnen? Die Abläufe beim Hölderlinhaus sind nicht nachvollziehbar.

Ist der Gemeinderatsbeschluss vom 3. Dezember 2019 nach Paragraf 35 der Gemeindeordnung zulässig, wenn über das Projekt „ausgiebig in der letzten nichtöffentlichen Sitzung diskutiert“ wurde? Was wurde dort beraten, das nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war?

Auf welcher Basis wurde die Baugenehmigung erteilt? Wenn die Unterlagen vollständig waren, warum wurde mir, trotz Vollmacht eines Angrenzers, die Einsicht in das Baugesuch verweigert? Man ist bereits „mitten im Vergabeverfahren“, aber die geprüften Pläne der Tragswerksplanung, eine Grundlage der Ausschreibung, liegen bis heute nicht vor. Kostensicherheit ist auf dieser Basis nicht gegeben, zumal auch andere Gewerke wie Dachdeckungs-, Klempner- und Gerüstarbeiten noch fehlen. Ein Baubeginn kann erst erfolgen, nach Eingang und verantwortlicher Prüfung aller Angebote für das gesamte Bauwerk.

Begonnen hat man mit der „sehnlichst erwarteten Sanierung“ ohne die ordnungsgemäße Beteiligung von Nachbarn und Öffentlichkeit. Eine rechtssichere Baufreigabe ist so nicht möglich. Bürgernähe geht anders, ganz zu schweigen von nachbarschaftlichen Belangen, die durch die Aufstockung berührt werden, für die die Landesbauordnung eine Baulasteintragung vorschreibt und hier, wie auch bei der Beteiligung von Nachbarn und Öffentlichkeit und bei Nutzungsänderungen, genaue Vorgaben macht.

Ein Stopp dieser Planung ist möglich, wirtschaftlich und kulturell geboten. Statt Abriss gibt es eine Lösung ohne Risiko: Sanierung im Bestand. Das Hölderlinhaus soll Hölderlinhaus bleiben!

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