Leserbriefe

Wahlfreiheit der Eltern wird unterlaufen

Laura Deigner, Wendlingen. Zum Artikel „Ganztagsschule: Nicht alle sind begeistert“ zum 8. November.

Seit 2021 gibt es ein Bundesgesetz, das einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung von Grundschulkindern festlegt. In dem Artikel der Nürtinger Zeitung vom 4. Juli wird die Leiterin der Abteilung Bildung und Betreuung der Stadt Wendlingen mit den Worten zitiert, dass die Stadt heute schon rechtsanspruchserfüllend sei. Zudem ist in jedem der drei Modelle, die von der Stadt vorgestellt wurden, eine ganztägige Betreuung für die Grundschulkinder sichergestellt. Leider wird dieser Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung mit dem Konzept der Ganztagsschule vermischt. Dabei ist die Ganztagsschule in erster Linie eine bildungspolitische Entscheidung. Eine Entscheidung, bei der die von der Stadt gemachte Elternbefragung unglücklich verlaufen ist. In Wendlingen gibt es etwa 600 Kinder mit einem Kindergartenplatzanspruch. Nur ein Bruchteil dieser Eltern wurde angehört. Auf der Internetseite des Kultusministeriums zur Ganztagsschule wird das Elternrecht als hohes und zu schützendes Gut betitelt. Weiter heißt es, Eltern hätten immer die Wahl, ob ihr Kind an einer Ganztagsschule angemeldet wird oder nicht. Tatsächlich ist es aber, angesichts der Pläne der Wendlinger Stadtverwaltung und der Grundschulen, so, dass mit einem verpflichtenden Modell diese Wahlfreiheit ad absurdum geführt wird. Eltern bleibt in diesem Fall nur noch die Möglichkeit, ihr Kind an einem anderen Schulbezirk anzumelden. Das würde nicht nur erheblichen Aufwand für die Eltern bedeuten, sondern auch das Kind aus seinem gewohnten Umfeld sowie seinem Freundeskreis herausreißen. Eine wirkliche Wahlfreiheit sieht anders aus.

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