Kurt Maurer, Wolfschlugen. Zum Leserbrief „Unmut über Grundsteuerbescheid“ vom 16. Januar.
ch kann den Unmut von Herrn Ruf durchaus nachvollziehen. Mein Grundsteuerbetrag hat sich jedoch von 444 auf 315 Euro verringert. Bereits dieser Sachverhalt ist ein Hinweis darauf, dass man mit dem Begriff der Aufkommensneutralität als Vorwurf gegenüber der Gemeinde sorgfältig umgehen sollte. Bis zur Ermittlung des Grundsteuermessbetrags ist die Gemeinde außen vor, das heißt, ihr Steuerungsinstrument ist ausschließlich der Hebesatz. Wird der Begriff „aufkommensneutral“, wie von Herrn Ruf, auf den Einzelfall bezogen verstanden, müsste die Gemeinde für eben jeden Einzelfall einen individuellen Hebesatz festlegen – eine Horrorvision.
Um den Begriff der Aufkommensneutralität über alle Grundsteuerzahler in Wolfschlugen bewerten zu können, plädiere ich deshalb vielmehr dafür, dass die Gemeinde nach Vorliegen der entsprechenden Daten einen Vergleich der Einnahmen aus 2024 und 2025 gegenüber der Einwohnerschaft veröffentlicht, fein säuberlich getrennt nach Grundsteuer A, B und C.
Leserbriefe | 30.04.2025 - 05:00
Verhalten ist rücksichtslos
Klaus Bader, Erkenbrechtsweiler. Zum Artikel „Wenn die Steige zur illegalen Rennstrecke wird“ vom 24. April.
Als Einwohner von Erkenbrechtsweiler und direkt Betroffener kann ich mich den Neuffener Beschwerden über Motorradlärm und rücksichtsloses ...
Leserbriefe | 30.04.2025 - 05:00
Egoistische Ziele
Kurt Reinhardt, Wendlingen. Zum Artikel „Es gibt schon einen Präzedenzfall“ vom 1. April.
Wöchentlich, mitunter täglich, erscheint eine Pressemitteilung der Bürgerinitiative „Vereint gegen Fluglärm“. Schnellstens – der Leser könnte fast vermuten: ...