Kurt Maurer, Wolfschlugen. Zum Leserbrief „Unmut über Grundsteuerbescheid“ vom 16. Januar.
ch kann den Unmut von Herrn Ruf durchaus nachvollziehen. Mein Grundsteuerbetrag hat sich jedoch von 444 auf 315 Euro verringert. Bereits dieser Sachverhalt ist ein Hinweis darauf, dass man mit dem Begriff der Aufkommensneutralität als Vorwurf gegenüber der Gemeinde sorgfältig umgehen sollte. Bis zur Ermittlung des Grundsteuermessbetrags ist die Gemeinde außen vor, das heißt, ihr Steuerungsinstrument ist ausschließlich der Hebesatz. Wird der Begriff „aufkommensneutral“, wie von Herrn Ruf, auf den Einzelfall bezogen verstanden, müsste die Gemeinde für eben jeden Einzelfall einen individuellen Hebesatz festlegen – eine Horrorvision.
Um den Begriff der Aufkommensneutralität über alle Grundsteuerzahler in Wolfschlugen bewerten zu können, plädiere ich deshalb vielmehr dafür, dass die Gemeinde nach Vorliegen der entsprechenden Daten einen Vergleich der Einnahmen aus 2024 und 2025 gegenüber der Einwohnerschaft veröffentlicht, fein säuberlich getrennt nach Grundsteuer A, B und C.
Leserbriefe | 21.06.2025 - 05:00
Von Binse, leerem Stroh, Faulheit und Fäulnis
Herbert Schölch-Heimgärtner, Neuffen. Zum Leserbrief „Mehr Arbeit oder weniger Wohlstand“ vom 4. Juni.
Die übermittelte „Binsenweisheit“ des Friedrich Merz, wir müssten jetzt aber mehr arbeiten, ist leeres Stroh und wird nicht klüger, wenn Kunzmann ...
Leserbriefe | 21.06.2025 - 05:00
Ein Beispiel für Qualitätsjournalismus
Eugen Wahl, Nürtingen. Zum Artikel „Judenhass ist nie zu rechtfertigen“ vom 5. Juni.
Armin Käfer gelingt es in seinem Leitartikel so gut wie alle Facetten und Zusammenhänge des eskalierenden Judenhasses bei uns und im Nahen Osten zu beleuchten. Dies ...