Gerhard Jakob, Neckartenzlingen. Zum Artikel „Verfassungsrichter kippen Sterbehilfe-Verbot“ vom 27. Februar. Wie die Nürtinger Zeitung berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht zum ersten Mal in seiner Geschichte entschieden, dass aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgt, dass jedermann ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben habe. Die Richter erklärten das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für nichtig.
Mit diesem Urteil führt das Bundesverfassungsgericht den Gottesbezug in der Präambel zum Grundgesetz ad absurdum. Damit ist unsere Gesellschaft auf einer weiteren Station hin zu einer völlig areligiösen Gesellschaft angekommen. Ich sehe darin durchaus einen Zusammenhang zu der in letzter Zeit des Öfteren beklagten Verrohung unserer Gesellschaft.
Leserbriefe | 27.04.2024 - 05:00
Konfuse Amtsgeschäfte
Volker Schmid, Schlaitdorf. Zum Artikel „Falsche Ukrainer in Schlaitdorf?“ vom 13. April.
Im Artikel der Nürtinger Zeitung äußert Bürgermeister Richter Vorurteile gegenüber Sinti und Roma. Er unterstellt dem Landratsamt, Schlaitdorf keine Ukrainer, ...
Leserbriefe | 27.04.2024 - 05:00
Russische Märchen
Gunther Keller, Wendlingen. Zu den Leserbriefen „Aktien der Waffenfirmen steigen“ und „Einen Beitrag zum Frieden leisten“ vom 17. April.
Mit obiger Überschrift des Leserbriefs ist auch schon der einzig zutreffende Sachverhalt benannt, den Mayer zum ...