Gerhard Jakob, Neckartenzlingen. Zum Artikel „Verfassungsrichter kippen Sterbehilfe-Verbot“ vom 27. Februar. Wie die Nürtinger Zeitung berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht zum ersten Mal in seiner Geschichte entschieden, dass aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgt, dass jedermann ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben habe. Die Richter erklärten das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für nichtig.
Mit diesem Urteil führt das Bundesverfassungsgericht den Gottesbezug in der Präambel zum Grundgesetz ad absurdum. Damit ist unsere Gesellschaft auf einer weiteren Station hin zu einer völlig areligiösen Gesellschaft angekommen. Ich sehe darin durchaus einen Zusammenhang zu der in letzter Zeit des Öfteren beklagten Verrohung unserer Gesellschaft.
Leserbriefe | 12.07.2025 - 05:00
Es tut sich nichts bei der Verteidigungsfähigkeit
Fritz Matthäus, Nürtingen.
Seit Februar 2022 gibt es, nach dem zuvor langjährig verdeckten, nun offenen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und, nicht immer nur verdeckt, auch auf Deutschland und andere westliche Staaten. Seitdem sind die ...
Leserbriefe | 12.07.2025 - 05:00
Zu viele Krankenkassen
Eberhard Schmid, Aichtal-Grötzingen. Zum Artikel „Krankenversicherung: Warken rechnet mit höheren Beiträgen“ vom 8. Juli.
Wie wäre es denn, wenn man einfach weniger Krankenkassen hätte? 94 Krankenkassen mit den entsprechenden Wasserköpfen sind ...