Gerhard Jakob, Neckartenzlingen. Zum Artikel „Verfassungsrichter kippen Sterbehilfe-Verbot“ vom 27. Februar. Wie die Nürtinger Zeitung berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht zum ersten Mal in seiner Geschichte entschieden, dass aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgt, dass jedermann ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben habe. Die Richter erklärten das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für nichtig.
Mit diesem Urteil führt das Bundesverfassungsgericht den Gottesbezug in der Präambel zum Grundgesetz ad absurdum. Damit ist unsere Gesellschaft auf einer weiteren Station hin zu einer völlig areligiösen Gesellschaft angekommen. Ich sehe darin durchaus einen Zusammenhang zu der in letzter Zeit des Öfteren beklagten Verrohung unserer Gesellschaft.
Leserbriefe | 31.12.2025 - 05:00
Hirnlose Silvesterknallerei
Klaus Morunga, Neuffen.
Endlich, 29. Dezember 2025, Verkaufsbeginn Feuerwerk! Fast alle freuen sich. Mein kleiner Paco auf vier Pfoten war nicht begeistert als um 8.05 Uhr die erste Batterie aus Richtung Linsenhofen mit circa. 20 Schüssen abgefeuert ...
Leserbriefe | 31.12.2025 - 05:00
Paulus macht Wandlung zum Guten durch
Maike Pfuderer, Stuttgart. Zum Leserbrief „Saulus oder Paulus“ vom 22. Dezember.
Der Leserbriefschreiber irrt, wenn er zwischen Saulus und Paulus ein Oder setzt. Paulus von Tarsus, der erste und vielleicht bedeutendste Missionar der frühen ...