Michael Greß, NT-Hardt. Zu den Artikeln „Ministerium will Coronastrafe aufklären“ und „Coronademo der Querdenker mit Autokorso“ vom 27. Januar. Eine Stuttgarter Altenpflegerin in Ausbildung erhält Bußgeldbescheide in Höhe von 340 Euro wegen Verstoßes gegen die nächtliche Corona-Ausgangssperre. Sie war morgens zehn Minuten zu früh (4.50 Uhr anstatt 5 Uhr) auf ihrem Berufsweg zur Arbeitsstätte in einem systemrelevanten Beruf. Versus: Aufruf zum sogenannten Querdenker-Autokorso in Stuttgart durch Michael Ballweg (OB-Kandidat Stuttgart!) mit dem Hinweis: „Wer mitfährt und auf dem Heimweg nach 20 Uhr noch unterwegs ist, bekommt keine Probleme wegen der Ausgangssperre.“ Die Teilnahme an der Querdenker-Coronademo ist ein triftiger Grund, nach 20 Uhr noch unterwegs zu sein. Wer versteht eigentlich so was? Ich nicht.
Leserbriefe | 12.07.2025 - 05:00
Es tut sich nichts bei der Verteidigungsfähigkeit
Fritz Matthäus, Nürtingen.
Seit Februar 2022 gibt es, nach dem zuvor langjährig verdeckten, nun offenen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und, nicht immer nur verdeckt, auch auf Deutschland und andere westliche Staaten. Seitdem sind die ...
Leserbriefe | 12.07.2025 - 05:00
Zu viele Krankenkassen
Eberhard Schmid, Aichtal-Grötzingen. Zum Artikel „Krankenversicherung: Warken rechnet mit höheren Beiträgen“ vom 8. Juli.
Wie wäre es denn, wenn man einfach weniger Krankenkassen hätte? 94 Krankenkassen mit den entsprechenden Wasserköpfen sind ...