Michael Greß, NT-Hardt. Zu den Artikeln „Ministerium will Coronastrafe aufklären“ und „Coronademo der Querdenker mit Autokorso“ vom 27. Januar. Eine Stuttgarter Altenpflegerin in Ausbildung erhält Bußgeldbescheide in Höhe von 340 Euro wegen Verstoßes gegen die nächtliche Corona-Ausgangssperre. Sie war morgens zehn Minuten zu früh (4.50 Uhr anstatt 5 Uhr) auf ihrem Berufsweg zur Arbeitsstätte in einem systemrelevanten Beruf. Versus: Aufruf zum sogenannten Querdenker-Autokorso in Stuttgart durch Michael Ballweg (OB-Kandidat Stuttgart!) mit dem Hinweis: „Wer mitfährt und auf dem Heimweg nach 20 Uhr noch unterwegs ist, bekommt keine Probleme wegen der Ausgangssperre.“ Die Teilnahme an der Querdenker-Coronademo ist ein triftiger Grund, nach 20 Uhr noch unterwegs zu sein. Wer versteht eigentlich so was? Ich nicht.
Leserbriefe | 12.09.2025 - 05:00
Weindorf für Reiche?
Peter Främke, Neckartailfingen. Zum Artikel „Schluss mit den Klischees zum Weindorf!“ vom 2. September.
Als ich vor mehr als 30 Jahren aus beruflichen Gründen von Hamburg nach Stuttgart zog, war mein erster Besuch auf dem Weindorf ein bleibendes ...
Leserbriefe | 12.09.2025 - 05:00
Guter Vorschlag
Eberhard Schmid, Aichtal-Grötzingen. Zum Artikel „Brantner fordert Beamten-Reform“ vom 4. September.
Wenn sich Frau Brandtner (Grüne) und Herr Linnemann (CDU) in diesem Punkt einig sind, sollte man auch die SPD davon überzeugen und dieses Vorhaben in ...