Michael Greß, NT-Hardt. Zu den Artikeln „Ministerium will Coronastrafe aufklären“ und „Coronademo der Querdenker mit Autokorso“ vom 27. Januar. Eine Stuttgarter Altenpflegerin in Ausbildung erhält Bußgeldbescheide in Höhe von 340 Euro wegen Verstoßes gegen die nächtliche Corona-Ausgangssperre. Sie war morgens zehn Minuten zu früh (4.50 Uhr anstatt 5 Uhr) auf ihrem Berufsweg zur Arbeitsstätte in einem systemrelevanten Beruf. Versus: Aufruf zum sogenannten Querdenker-Autokorso in Stuttgart durch Michael Ballweg (OB-Kandidat Stuttgart!) mit dem Hinweis: „Wer mitfährt und auf dem Heimweg nach 20 Uhr noch unterwegs ist, bekommt keine Probleme wegen der Ausgangssperre.“ Die Teilnahme an der Querdenker-Coronademo ist ein triftiger Grund, nach 20 Uhr noch unterwegs zu sein. Wer versteht eigentlich so was? Ich nicht.
Leserbriefe | 30.04.2025 - 05:00
Verhalten ist rücksichtslos
Klaus Bader, Erkenbrechtsweiler. Zum Artikel „Wenn die Steige zur illegalen Rennstrecke wird“ vom 24. April.
Als Einwohner von Erkenbrechtsweiler und direkt Betroffener kann ich mich den Neuffener Beschwerden über Motorradlärm und rücksichtsloses ...
Leserbriefe | 30.04.2025 - 05:00
Egoistische Ziele
Kurt Reinhardt, Wendlingen. Zum Artikel „Es gibt schon einen Präzedenzfall“ vom 1. April.
Wöchentlich, mitunter täglich, erscheint eine Pressemitteilung der Bürgerinitiative „Vereint gegen Fluglärm“. Schnellstens – der Leser könnte fast vermuten: ...