Leserbriefe

Verkehrskonflikte

Mark Hübler, Weil im Schönbuch. Zum Artikel Es bleibt bei der konventionellen Lösung vom 26. Juli. Erst am Freitag habe ich mich über die seltsame oder eher nicht vorhandene Radverkehrsführung an der Stadtbrücke geärgert, die Fußweg- und Geisterradeln geradezu provoziert. Schön, dass hier etwas passieren soll. Weniger schön, dass hier mal wieder die schlechtere Lösung vorgezogen werden soll. Mag sein, dass Variante 3 mehr Charme als Variante 1a hat, aber das war es dann auch schon. Inzwischen sind sich eigentlich alle Verkehrsexperten einig, dass Radfahrstreifen den Bordsteinradwegen in puncto Sicherheit deutlich überlegen sind. Die Radfahrer sind im Blickfeld der Autofahrer, an Kreuzungen gibt es weniger Probleme (Stichwort Abbiegeunfälle) und Konflikte mit Fußgängern gibt es auch keine. Hinzu kommt, dass Radfahrer auf Radfahrstreifen nicht nur sicherer, sondern auch zügiger vorankommen als auf noch so breiten gemeinsamen Fuß- und Radwegen, die aufgrund ihrer Gefahren eigentlich nur ausnahmsweise zulässig sind. Erst recht, wenn es sich auch noch um einen trotz seiner Breite besonders gefährlichen Zwei-Richtungs-Radweg handelt, für dessen Benutzung mindestens eine zusätzliche zeitraubende und ebenfalls nicht ungefährliche Fahrbahnüberquerung notwendig wird.

Da wäre es sinnvoller, einfach die Fahrbahn zu verwenden, aber da dieses Konstrukt nach der Verwaltungsvorschrift zur StVO nur benutzungspflichtig ausgeschildert werden kann, ist das nicht mehr erlaubt und demnächst wird dann wieder über die Radel-Rowdies geschimpft, die den teuren, tollen Radweg, den man doch extra für sie gebaut hat, nicht benutzen. Und alternativ über diejenigen, die keine Rücksicht auf die Fußgänger nehmen. Tut mir leid, aber ich weiß nicht, für wen so etwas gebaut werden soll. Für die Radfahrer bestimmt nicht und den Fußgängern dürfte ein Bereich, den sie für sich haben, auch lieber sein. Man kann Verkehrskonflikte auch provozieren.

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