Leserbriefe

Tempo 120 und unfähige Planer

Gerhard Knöll, NT-Raidwangen. Zum Artikel „Wie sinnvoll ist ein Tempolimit für die B 313?“ vom 18. Februar. Nach meinen Beobachtungen bewegt sich die weit überwiegende Mehrheit der Pkw-Fahrer im Bereich zwischen 100 und 120 Stundenkilometer; eine Minderheit fährt schneller und wird sich auch durch das vorgesehene Limit von 120 Stundenkilometer kaum beeindrucken lassen.

Verkehrsminister Hermann trägt Argumente für die Limitierung vor, die sich bei näherer Prüfung als an den Haaren herbeigezogen entpuppen: Das Argument der unterschiedlichen Limitierung aufeinanderfolgender Streckenabschnitte wird durch die geplanten 120 km/h nicht beseitigt – bei Wendlingen sind (unverständliche) 80 km/h angeordnet, vor Nürtingen besteht ein (sinnvoller) Geschwindigkeitstrichter bis zur ersten Signalanlage. Die angestrebte „Harmonisierung von festen Geschwindigkeiten zu einer Verstetigung des Verkehrsflusses“ wird durch das Tempolimit nicht erreicht.

Die 34 durch überhöhte Geschwindigkeit ausgelösten Unfälle in sieben Jahren, also rund fünf pro Jahr, werden sich auch durch das geplante Tempolimit nicht verhindern lassen. Sie belegen allenfalls, dass dieser Streckenabschnitt trotz frei wählbarer Geschwindigkeit überdurchschnittlich sicher ist. Auch das Argument mit den zu schmalen Pannenstreifen zieht nicht. Logische Konsequenz wäre ein Durchfahrtsverbot für Lkws, da die Pannenstreifen für diese Fahrzeuge nicht geeignet sind.

Man fragt sich schon, warum es bei einer neu gebauten Straße zu einer solchen Fehlplanung kommen konnte und warum die dafür verantwortlichen Planer nicht in Haftung genommen werden. Es ist reine Geldverschwendung, untaugliche Seitenstreifen zu bauen; als kostengünstigere Alternative hätten sich einige ausreichend breite Nothaltebuchten angeboten. Auch wäre Platz für den üppig breiten und auch noch regelmäßig pflegebedürftigen Mittelstreifen besser für die Pannenstreifen verwendet worden. Es befremdet, dass Verkehrsminister Hermann die planerische Unfähigkeit seiner Behörde als Begründung für ein Tempolimit heranzuziehen wagt.

Zur Startseite