Leserbriefe

Stimmungsmache gegen Radler

Ralf Epple, Kohlberg. Zum Leserbrief „Radfahrer auf der Straße“ vom 5. Mai. Es ist schön, dass Tobias Egen nichts gegen sportliche Ertüchtigung hat und Radfahrer korrekt mit mindestens 1,5 Metern Abstand überholt. Aber alles andere in seinem Leserbrief ist wieder Stimmungsmache gegen die Radfahrer. Ich könnte wieder Kontra geben und schreiben, was Autofahrer alles falsch machen, bin aber der Meinung, dass dieses Hickhack aufhören muss. Deshalb heute mal nur Fakten:

Dass kaum ein Radler Radwege in der Nähe einer Hauptstraße benutzt, ist ganz sicher falsch. Vielmehr benutzen Radfahrer aus Angst vor den Repressalien der Autofahrer oft sogar den Gehweg, wenn kein Radweg da ist.

Dass im Tiefenbachtal und zwischen Nürtingen und Reudern ein benutzungspflichtiger Radweg verläuft, trifft nicht zu! Seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) von 1997 gibt es keine offizielle Radwegsbenutzungspflicht mehr und zwar aus Sicherheitsgründen. Dass es dennoch so viele „Blauschild-Radwege“ gibt, liegt an der Ohnmacht der Planungsbehörden, die Verwaltungsvorschriften korrekt umzusetzen. Die meisten dieser „Radwege“ dürften rechtswidrig sein. Diverse Untersuchungen zeigen nämlich selbst bei korrekt angelegten Radwegen deutlich erhöhte Unfallgefahren auf.

Und dennoch ist längst nicht jeder korrekt angelegte „Blauschild-Radweg“ benutzungspflichtig. Gute Radwege brauchen übrigens keine Benutzungspflicht. Warum sollte zum Beispiel ich sie nicht benutzen?

Dass ein einziger (fahrender) Radfahrer einen 1,5-Kilometer-Stau verursacht, kann theoretisch wie praktisch gar nicht stimmen. Allenfalls, wenn eben dieser Radfahrer selbst im Stau steht. Autostau übrigens.

Und zu guter Letzt: Seien Sie versichert, dass kein Radfahrer den Verkehr aufhält, denn er ist „der Verkehr“. Radfahrer müssen laut StVO grundsätzlich die Fahrbahn benutzen (weil sie dort am sichersten sind). Rennradfahrer, die auf die Fahrbahn ausweichen, tun dies mit Sicherheit nie, um Kfz-Fahrer zu ärgern, auszubremsen oder sich aufzuspielen, sondern einzig und allein, weil sie gut und sicher vorankommen wollen – im Berufs- und im Freizeitverkehr gleichermaßen.

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