Reiner Ruple, Beuren. Zum Artikel „Das Solarkataster soll nicht zu starr sein“ vom 8. März.
Der Markt für Photovoltaik (PV) boomt in Deutschland, angefacht von steigenden Strompreisen und Bestrebungen seitens des Staats, sich von fossilen Energien abzuwenden, um so die Klimaschutzziele zu erreichen. Auch der Wandel zur Elektromobilität fordert zunehmend Lademöglichkeiten am eigenen Haus und strombetriebene Wärmepumpen werden zukünftig viele alte Heizungen ersetzen. Zur Deckung des steigenden Strombedarfs entscheiden sich daher immer mehr Gebäudebesitzer für eine eigene PV-Anlage. Die Gesellschaft hat längst die ökologische Notwendigkeit und den ökonomischen Nutzen von PV-Anlagen erkannt und sich daher inzwischen an Dächern mit dunklen Modulen gewöhnt. Und was passiert derzeit in Beuren?
Da tritt der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 6. März erst mal auf die Solarbremse mit dem mehrheitlichen Beschluss, das vom Landesdenkmalamt ausgearbeitete Solarkataster in die zukünftige Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern zu übernehmen. Das Kataster legt fest, welche Dächer innerhalb des Schutzgebiets von PV-Anlagen ausgeschlossen und welche unter Auflagen genehmigungsfähig sind. Betroffen sind nicht nur denkmalgeschützte Objekte oder gut einsehbare Dachflächen entlang der Fußgängerzone, sondern auch im Hintergrund stehende modernere Gebäude. Zu diesem Ergebnis kam das Landesdenkmalamt, nachdem es völlig überzogen auch die Fernwirkung der Dachlandschaft vom Beurener Fels aus in die Bewertung nahm.
Die Äußerung seines Vertreters, im Vordergrund des öffentlichen Interesses stehe der Denkmalschutz und nicht der geringe Klimaschutzbeitrag von geschützten Gebäuden, konnte nur Kopfschütteln auslösen. Es bleibt zu hoffen, dass die im Gemeinderat aufgekommenen Bedenken zur Härte des Solarkatasters sich noch verfestigen und es schließlich zu einer Gestaltungssatzung kommt, die sich auf die prägendsten Gebäude begrenzt, bezahlbare PV-Anlagen grundsätzlich ermöglicht und dem Klimaschutz einen zeitgemäßen Stellenwert gibt.
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