Leserbriefe

Staatlich examinierter Rettungsassistent

Sebastian Kurz, NT-Reudern. Zum Artikel „Auf einen Dienstwagen würde er verzichten“ vom 27. September. Die Nürtinger Zeitung schreibt in dem Artikel, dass ich ausgebildeter Rettungssanitäter sei. Diese Berufsbezeichnung ist falsch. Während es sich bei einem Rettungssanitäter um ein Tätigkeitsfeld handelt, das im Rahmen eines 520-stündigen Lehrgangs zu erlernen ist und keinen anerkannten Ausbildungsberuf darstellt, ist der staatlich examinierte Rettungsassistent eine bundeseinheitlich gesetzlich geregelte Berufsausbildung. Die Aufgaben umfassen die eigenständige Versorgung von Notfallpatienten, die Assistenz bei Maßnahmen des Notarztes und eigenverantwortliche Durchführung von Einsätzen.

Ein staatlich examinierter Rettungsassistent ist unter anderem in der Lage, venöse Zugänge zu legen, zu intubieren und zu beatmen sowie Notfallmedikamente zu verabreichen. Seit sieben Jahren bin ich in der Notfallmedizin tätig, die öffentliche Hand hat mir seither die Verantwortung über Menschenleben anvertraut.

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