Helmut Weber, Aichtal. Zum Artikel „Gaspreise sinken für Millionen Kunden“ vom 2. Dezember. Wucher ist ein Rechtsgeschäft, das gegen gute Sitten verstößt und daher gemäß BGB nichtig ist. Nun lässt sich verbrauchtes Gas schlecht an den Lieferanten zurückgeben, Euros an Kunden dagegen schon eher. Eine rückwirkende Vertragsaufhebung stößt daher an Grenzen. Wenn Energieunternehmen sich also preisvergehen, kann der Vermögensausgleich als pragmatische außergerichtliche Vergleichslösung seine angenehmen Seiten haben – für Gasunternehmen. Um Gaslieferanten aus den aktuellen Schlagzeilen ihrer Wirtschaftsauffälligkeiten zu lösen, renommiert das Kartellamt mit einem Vergleich über 127 Millionen Euro Rückzahlungen an übervorteilte Kunden – wohl bewusst, dass diese Unternehmen in einem anfechtungsrelevanten Zeitraum Milliarden Gewinnaufstockungen erzielten. Der Sprecher der Energiewirtschaft erklärte dazu übrigens öffentlich vor Wochen, in gesunder spätkapitalistischer Manier der Oligarchen, dass jede Preisnahme, die der Markt hergibt, durchaus rechtens ist. Einkäufe (oder versuchte) in Konkurrenzunternehmen oder deren Übernahmen gehören dabei zur sinngemäßen Marktaufbereitung. Das Jubeln der Verbraucher darf sich also (wahrscheinlich auch künftig) in mehrfacher Hinsicht in Grenzen halten.
Sicher würde eine Rechtsverfolgung der Energielieferanten ein jahrelanges Prozedere nach sich ziehen und der Gaskunde hätte zunächst das Nachsehen. Allerdings wäre es von größerer Bedeutung, wenigstens den Fakt des Wuchers rechtskundig und rechtskräftig zu machen – ein für alle Male, um die Verantwortlichen aus ihren noch ach so sicheren politisch legitimierten Schutzräumen zu hieven, aus denen sie unser verabschiedeter Respekt, gepaart mit Faustballungen, längst entlassen hat. Der Bereicherungsabsicht, Schadensgröße, Anzahl der Geprellten, auch dem Planungsszenario wird der harmlose BGB-Wucherparagraph letztlich nicht gerecht, was zu strafrechtlichen Konsequenzen (und damit zur geistigen Umerziehung Verantwortlicher – oder besser: der Früherziehung Heranwachsender) zwingt beziehungsweise zur Reform einiger Paragraphen des Strafrechts. Geplanter Wucher ist grundsätzlich mit Betrug gleichzusetzen und ein Fall für das Strafgericht – das Privatisieren von Ressourcen dieses Landes durch Politiker übrigens nicht weniger, aber das sind schon Wahlgedanken.
Leserbriefe | 12.07.2025 - 05:00
Es tut sich nichts bei der Verteidigungsfähigkeit
Fritz Matthäus, Nürtingen.
Seit Februar 2022 gibt es, nach dem zuvor langjährig verdeckten, nun offenen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und, nicht immer nur verdeckt, auch auf Deutschland und andere westliche Staaten. Seitdem sind die ...
Leserbriefe | 12.07.2025 - 05:00
Zu viele Krankenkassen
Eberhard Schmid, Aichtal-Grötzingen. Zum Artikel „Krankenversicherung: Warken rechnet mit höheren Beiträgen“ vom 8. Juli.
Wie wäre es denn, wenn man einfach weniger Krankenkassen hätte? 94 Krankenkassen mit den entsprechenden Wasserköpfen sind ...