Leserbriefe

Schildbürgerstreich oder was sonst?

Wolfgang Schmitz, Wendlingen.

Es ist schon ein paar Wochen her, da wurden in der Weinhaldenstraße und Pfauhauser Straße Radfahrstreifen zur Weinhalde eingerichtet. Laut Paragraf 45 Absatz 1 c der Straßenverkehrsordnung sind diese Einrichtungen in Tempo-30-Zonen verboten. Uns als Anlieger werden Parkmöglichkeiten, ohne Rückfrage der Gemeinde, genommen, die auch Handwerker gerne nutzen. Aber sie müssten jetzt längere Wege in Kauf nehmen. Diese Zeitkosten tragen wir, nicht die Gemeinde. Jetzt hat man in der Weinhaldenstraße ab Nummer 74 teilweise die Hecke zwischen Straße und Gehweg entfernt und Betongittersteine eingesetzt. Auf Anfrage bekam man zur Antwort, dass dies Kurzzeitabstellflächen für Autos wären. Diese Flächen sind dafür viel zu schmal und ein Abstellen teilweise auf rechtswidrigen Radwegen und Gittersteinen ist ja verboten. Außerdem beschädigt man Reifen, Felgen und Unterboden beim Befahren.

Ich möchte ausdrücklich betonen, dass mir der Schutz der Fahrradfahrer sehr am Herzen liegt, da ich weiß, mit was für rücksichtslosen Autofahrern man rechnen muss. Allerdings darf das nicht dazu führen, dass manche meinen, mit dem Rad den Fußgängerweg zu benutzen. Da ich beinamputiert bin, habe ich jedes Mal Angst, auf den Fußgängerweg zu treten. Die Autos fahren trotz Tempo-30-Zone viel zu schnell, sodass ich die Ängste der Radfahrer verstehen kann. Einige Messungen rauf wie runter wären nicht schlecht, um diesen Abschnitt zu beruhigen.

Mein Vorschlag: Entfernen der rechtswidrigen Radwegmarkierungen, Abschneiden der Randsteine an den Gittersteinstücken, sodass diese auch befahren werden können, öfters mal Geschwindigkeitskontrollen aufwärts wie runterwärts, Radfahrern auf dem Gehweg klarmachen, wie gefährlich ihr Tun für sie selber und andere ist. Ich glaube, damit könnten wir alle leben. Bis diese Dinge geregelt sind, nutzen wir die Flächen auf den Gittersteinen für die Mülleimer.

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