Leserbriefe

Offenlegung und Rücktritt

Helmut Weber, Aichtal-Neuenhaus. Zum Artikel „Wasserwerfereinsatz vor Gericht“ vom 29. Oktober. Nachdem Regierungsparteien zu und für Stuttgart den Tiefbahnhof beziehungsweise Stuttgart 21 generell um jeden Preis (selbst auf die Gefahr der Regierungsabwahl) realisieren wollen, erhebt sich die Frage nach Gründen hinter der Begründung. Um zum Beispiel Vorteilnahmen jeder Art beziehungsweise bezügliche Rückschlüsse auf Parteien oder Einzelpersonen der Politik auszuschließen, ist absoluter Aufschluss sicher im Interesse der Beteiligten.

Bei einer Ausführung von Stuttgart 21 würde also eine öffentliche Kosten-Kontrolle (via Presse) nebst dazugehöriger Anbieterauflistung und jener der Auftragnehmer (während der gesamten Bauzeit) in Anbetracht erheblicher Aufwendung für einzelne Auftragsvergaben zu deren posthumen Teil-Legitimierung beitragen.

Im Übrigen ist die Schlichtung eine Farce des Politkaders (Geißler trotz oder wegen Schlitzohrigkeit ausgenommen), da hinter Unverbindlichkeitslächeln und Scheinbereitschaften (die alle an der Sache selbst nichts ändern und nur erzwungene PR-Gags sind) ein bereits genannter (noch unerklärter) Ausführungs-Zugzwang besteht.

Die unverhältnismäßige feudale Rech-Aktion im Park belegt dieses merkwürdige (vordergründig rechtsstaatliche) Vollzugsbedürfnis der Exekutiven „um jeden Preis“ noch schlagkräftig (und sorgt nebenbei verantwortungslos für den bundesrepublikanischen Verruf einer bürgerfreundlichen, hilfsbereiten Stuttgarter Polizei – die ihn also grundsätzlich nicht verdient). Hier würde ein Rücktritt wenigstens den Anschein von tatsächlicher politischer Verantwortung bieten.

Zur Startseite