Leserbriefe

Nur Abschiebeschutz für Flüchtlinge

Rolf Weber, NT-Neckarhausen. Ein richtungsweisendes Urteil hat das Oberverwaltungsgerichts Schleswig erlassen (23. November 2016 – Aktenzeichen 3 LB 17/16). Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat mit der jetzt erfolgreichen Berufungsklage gegen eine syrische Staatsangehörige erreicht, dass die Klägerin lediglich den subsidiären Schutzstatus (Abschiebeschutz) erhält. In erster Instanz wurde noch der Klage der Syrerin stattgegeben und die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt.

Das deutsche Asylrecht kennt vier Schutzformen: Flüchtlingsschutz (Paragraf 3 Absatz 1 Asyl-Gesetz), Asylberechtigung (Artikel 16a Absatz 1 Grundgesetz), subsidiärer Schutz (Paragraf 4 Absatz 1 Asyl-Gesetz, Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr) und Abschiebeverbot (Paragraf 60 Absatz 6 und 7 Aufenthalts-Gesetz). Die rechtlichen Folgen bei subsidiärem Schutz und Abschiebeverbot: kein Anspruch auf Familiennachzug.

Beim Oberverwaltungsgericht sind auf Antrag des BAMF weitere 79 vergleichbare Berufungsfälle anhängig. Die letzte Entscheidung wird beim Bundesverwaltungsgericht oder Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof liegen. Gemäß BAMF-Statistik für Januar bis Oktober 2016 haben 113 488 Flüchtlinge (davon 93 925 aus Syrien) den subsidiären Schutzstatus erhalten.

Die Antwort des Bundesinnenministerium vom 22. November 2016 auf eine Anfrage von Ulla Jelpke (MdB, Fraktion Die Linke): Von 113 488 (93 925 Syrier) Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz haben 32 551 (28 444 Syrer) Flüchtlinge eine Klage auf Anerkennung als Flüchtling (Paragraf 3 Absatz 1 Asyl-Gesetz) eingereicht. Wohlweislich werden diese Zahlen nicht in der öffentlich zugänglichen Statistik des BAMF ausgewiesen.

Die falschen Entscheidungen zu syrischen Flüchtlingen wie zeitweise Aussetzung der „Dublin-Prüfung“ – in welchem Land hat der Flüchtling europäischen Boden betreten – und zeitweise beschleunigtes Asylverfahren – bei zweifelsfreier Identität wurde auf eine persönliche Anhörung verzichtet; die Fluchtgründe konnten schriftlich erklärt werden – holen uns jetzt ein. Unser Rechtssystem wird noch über Jahre und zu zahlreichen Themen mit den Folgen der ungebremsten/-gelenkten Einwanderung strapaziert werden. Merkel sei Dank.

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