Rolf Weber, NT-Neckarhausen. Zum Artikel „Bürgerbegehren ist unzulässig“ vom 28. April. Das Regierungspräsidium kommt wie die Stadtverwaltung zum – für mich nicht überraschenden – gleichen Ergebnis, dass die rechtliche Grundlage des Bürgerbegehrens mit der Annullierung des Grundstücksverkaufs durch den Gemeinderat am 14. November 2017 entfallen ist. Was allgemein nicht bekannt ist: In nichtöffentlicher GR-Sitzung vom 10. Oktober 2017 war beschlossen worden, mit dem Investor Nevelling in Verhandlungen über das Neckargrundstück – Überlassung auf Erbbaupachtbasis – zu treten. Öffentlich nicht kommuniziert wurde der Verhandlungsstand, vielmehr ist diese Entscheidung durch Beschluss vom 14. November ersetzt worden.
Für einen interessierten Beobachter ohne Insiderwissen ist das Scheitern weiterer Verhandlungen der Bürgerinitiative mit den Stadtoberen durchaus verständlich. Zu viel Vertrauen ist verspielt worden. Der Verhandlungsspielraum der Bürgerinitiative durch die Vorfestlegung des GR-Beschlusses ist gering gewesen, deren Glaubwürdigkeit steht auf dem öffentlichen Prüfstand. Stattdessen wird den Nürtinger Bürgern jetzt eine Lösung mit einem „größtmöglichen Konsens“ und Beschlussfassung „noch vor der „Sommerpause“ in Aussicht gestellt.
Ich erwarte von den Stadtoberen, dass sie sich von den Blaupausen des Investors Nevelling lösen und einen – ergebnisoffenen – Gestaltungswettbewerb für das Neckargrundstück ausschreiben, der allen Interessenten, nicht nur dem Hotelgewerbe, offensteht. Die bisherigen gemeinderätlichen Entscheidungsfindungen assoziieren bei mir manchmal den Eindruck einer Besenkammeratmosphäre. Eine vermeintliche Lösung beziehungsweise Entscheidung im „größtmöglichen Konsens“ (zwischen den Befürwortern) im Schweinsgalopp provoziert aus meiner Sicht ein erneutes Bürgerbegehren. Vielleicht macht es Sinn, das Thema bis zum Jahr 2020 ruhen zu lassen. Die Stadtoberen könnten dann in neuer personeller Besetzung eine Lösung suchen, die städtebaulich positive Akzente setzt und die Zustimmung der breiten Bevölkerung findet.
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