Maike Pfuderer, Stuttgart. Zum Leserbrief „Beschneidung der Meinungsfreiheit?“ vom 20. Mai. Es war klar, dass in diesem Diskurs die von Gabriel Stängle initiierte Petition gegen die Aufnahme des Leitperspektive Vielfalt irgendwann mit dem Aktionsplan für Akzeptanz und gleiche Rechte wahrheitswidrig „vermostet“ wird. Beide Vorhaben dienen dem respektvollen Umgang mit Minderheiten und damit endet aber auch die Gemeinsamkeit.
Die von Gabriel Stängle initiierte Petition an sich war als Bürgerbeteiligung rechtens, der Begründungstext allerdings war nicht nur „kritisch“, sondern enthielt eine deutliche Tendenz zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Dass nun einzelne Menschen ein Disziplinarverfahren gegen Herrn Stängle angestrebt haben ist ebenso legitim wie das Einreichen einer Petition an sich. Die Petition wurde im entsprechenden Landtagsausschuss mit deutlicher Wirkung zurückgewiesen. Ebenso im Übrigen die Anträge auf ein Disziplinarverfahren gegen Herrn Stängle.
Sicher ist letztlich allerdings, dass niemand in seiner Meinungsfreiheit beschnitten wird. Diese Meinungsfreiheit endet jedoch an dem Punkt, an dem die Meinungsäußerung Wahrheiten verdreht oder gegen Gesetze verstößt.
Leserbriefe | 27.04.2024 - 05:00
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Leserbriefe | 27.04.2024 - 05:00
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