Irmtraud Harsch, Frickenhausen. Zum Artikel „Wir mussten Amtshilfe leisten“ vom 21. Januar. Auf die Verhaftung des gambischen Flüchtlings im Nürtinger Ausländeramt angesprochen, antwortete Herr Landrat Eininger, dass bei den Ehrenamtlichen falsche Erwartungen im Spiel seien und das Recht auch die Kehrseite der Anerkennung kenne. Da ich selbst in diesen Vorfall verwickelt war, möchte ich gerne dazu Stellung nehmen.
Selbstverständlich wissen wir Ehrenamtlichen, dass unser Asylrecht auch Abschiebungen beinhaltet und diese nach ergangener Rechtsprechung auch durchgeführt werden müssen. Ob eine Rechtsprechung nach der derzeit geltenden Dublin-Verordnung allerdings Sinn macht, ist eine ganz andere Frage.
Im vorliegenden Fall geht es darum, dass für Modou S. die Abschiebung angeordnet wurde, da er über Italien nach Deutschland eingereist war und deshalb laut dieser Verordnung wieder dorthin zurückkehren muss. Es hatte deshalb wohl auch zwei nächtliche Abschiebeversuche gegeben. Modou S. war in Frickenhausen bestens integriert, sprach gutes Deutsch und besuchte bis zu seiner Verhaftung eine Schule in Nürtingen. Er wollte anschließend wieder in seinem Beruf als Schreiner arbeiten. Da er motiviert, fleißig und zuverlässig war, hätte er aller Voraussicht nach in naher Zukunft ein wertvolles Mitglied unserer Gesellschaft werden können. Dieser hoffnungsvolle Weg wurde ihm nun verwehrt. Stattdessen wurde er nach Italien abgeschoben, in ein bereits jetzt mit der Flüchtlingsproblematik heillos überfordertes Land, wo er ohne Obdach und jegliche finanzielle Mittel irgendwie sein Leben fristen muss. Eine solche Regelung ist für die Betroffenen schlimm und gefährdet darüber hinaus langfristig den sozialen Frieden.
Erwartet hatte ich allerdings bislang tatsächlich, dass ich einem behördlichen Schreiben trauen kann, in dem ein Geflüchteter unter der Überschrift „Einladung“ gebeten wird, seinen Ausweis abzuholen. Stattdessen erlebte ich, dass er damit ins Ausländeramt gelockt werden sollte, um ihn zu dort zu verhaften. Darüber hinaus wurden wir beide in arglistiger Weise getäuscht, indem man uns bat, doch bitte so lange zu warten, bis die Akte gefunden sei. Vor unseren Augen wurde dann in Schränken und Aktenstößen gesucht. Die Akte tauchte genau in dem Moment auf, als die Polizei eintraf, um Modou S. in Handschellen abzuführen. Ein solches Vorgehen einer Behörde, Amtshilfe genannt, hatte ich bis zu diesem Tag nicht für möglich gehalten. Dies hat mein Vertrauen in die deutsche Rechtsstaatlichkeit erheblich erschüttert.
Leserbriefe | 12.07.2025 - 05:00
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Seit Februar 2022 gibt es, nach dem zuvor langjährig verdeckten, nun offenen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und, nicht immer nur verdeckt, auch auf Deutschland und andere westliche Staaten. Seitdem sind die ...
Leserbriefe | 12.07.2025 - 05:00
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