Dr. Udo Steinhilper, Großbettlingen. Am 29. Februar entscheidet der Planungsausschuss der Region Stuttgart über die Frage, ob die beim Verwaltungsgericht eingereichte Klage gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums, eine Zielabweichung für die Errichtung einer Biogasanlage im Gewann Großbettlinger Gatter zuzulassen, weiterverfolgt oder zurückgenommen werden soll. Im Internet ist die Sitzungsvorlage der Verwaltung Nummer 229/2012 nachzulesen. Die achtseitige Vorlage macht vor allem unter der Überschrift „Regionalplanerische Wertung“ zahlreiche „Ansatzpunkte für eine gerichtliche Überprüfung des Bescheides“ deutlich. Diese Angriffspunkte werden ausdrücklich als erfolgversprechend – Einschätzung von Fachanwälten – bezeichnet. Es gipfelt die Darlegung in der Aussage, es werde „der Eindruck (durch die Entscheidung des RP; der Verf.) befördert, regionalplanerische Zielvorgaben seien in einem Planungsprozess möglicherweise weniger bindend“. Nach dieser Lektüre fragt man sich, ob man noch im selben Dokument liest, wenn der Beschlussvorschlag am Ende dahin geht, die eingereichte Klage zurückzunehmen.
Eine Begründung, die das Wort verdient, findet der Beschlussvorschlag nicht. Er ist mit den achtseitigen Ausführungen inhaltlich nicht wirklich vorbereitet. Sein Gegenteil wäre die alleinige Schlussfolgerung gewesen. Es wiederholt sich hier nach meiner Meinung, was schon beim lustlos, um nicht zu sagen schlampig abgefassten Beschluss des RP der Fall war: Es wurde dem Fachbeamten von anderer Seite die Feder für das Endergebnis geführt. Oder klarer gesagt: Die Politik macht der Verwaltung Vorgaben. Anders sind für mich die Vorgänge nicht zu erklären. Wenn dies der neue Stil der neuen Regierung ist, dann bedaure ich meine einstige Stimmabgabe. Allein die Mitglieder des Planungsausschusses haben es in der Hand, mein Vertrauen in die Arbeit der Parlamente zu stärken. Wird dagegen der vorgeschlagene Beschluss gefasst, hat die Republik einen weiteren Wutbürger!
Leserbriefe | 30.04.2025 - 05:00
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Leserbriefe | 30.04.2025 - 05:00
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