Leserbriefe

Leiharbeit und Werkverträge

Thomas Mitsch, Wendlingen. Die Berichterstattung zum Thema „Leiharbeit“ und „Missbrauch von Werkverträgen“ verdient Dank und Anerkennung! Es ist zwar nicht wenigen Arbeitnehmern bekannt, dass es derartige Instrumente auf dem Arbeitsmarkt gibt, aber die konkrete Ausgestaltung derselben liegt für viele Arbeitnehmer „im Nebel“. Neben der Leiharbeit können durch den Missbrauch der Werkverträge Arbeitsplätze der Stammbelegschaften in nicht unwesentlichem Umfang reduziert werden. Die beteiligten Arbeitgeber verlagern Teile ihres Kerngeschäfts durch ein „Scheingeschäft“ in ein anderes Unternehmen, das für die gleiche Arbeit niedrigere Löhne bezahlt. Mitbestimmungsrechte im „neuen“ Unternehmen gelten für die übernommenen Arbeitnehmer nicht. Deshalb möchte die CSU die Gesetzespläne der Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) auch zu Fall bringen.

Erstmalig hat sich die LINKE dieses Problems angenommen und besteht darauf, die „Schlupflöcher“ für die beteiligten Arbeitgeber durch klare, gesetzliche Regelungen zu stopfen! Ein Referentenentwurf aus dem Arbeitsministerium bleibt jedoch bis jetzt hinter den Erwartungen von Gewerkschaftern und betroffenen Arbeitnehmern sehr weit zurück. Die Frau Bundeskanzlerin ist gut beraten, sich mit der Materie nochmals intensiv zu befassen. Sie müsste sonst damit rechnen, dass ihre salbungsvollen Ausführungen in ihrer Silvesteransprache („wir lassen uns nicht spalten“!) ihr kreuz und quer um die Ohren fliegen. Wenn jemand die Belegschaften „spaltet“, dann sind das profitgierige Arbeitgeber und ihre Lakaien in der Politik. Das hat Frau Merkel wahrscheinlich übersehen.

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