Leserbriefe

Lärmreduzierung oder Mehreinnahmen?

Ferdinand Kübler, NT-Reudern. Zum Artikel „Bitte lächeln“ vom 21. Januar. In den Recherchen von Herrn Klemke wird unter anderem die Frage gestellt, ob der Lärmschutz ausreicht als Kriterium für das Aufstellen einer Anlage zur Geschwindigkeitsüberwachung. Als direkter Anwohner der Blitzsäule in Reudern möchte ich hierzu einen Erfahrungsbericht abgeben: Im Jahr 2014 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Reuderner Ortsdurchfahrt von 50 auf 30 Kilometer pro Stunde verringert. Diese Maßnahme führte sofort zu einer deutlichen Lärmminderung für die Anwohner. In diesen Geschwindigkeitsbereichen sind die Rollgeräusche der Reifen die Hauptlärmquelle, insbesondere bei Lkws.

Ein großer Teil der Fahrer auf der Bundesstraße hielt die Geschwindigkeitsbegrenzung auch ein. Ende 2015 wurde dann die Blitzsäule auf das einzige verfügbare städtische Grundstück entlang der Reuderner Ortsdurchfahrt aufgebaut. Nach kurzer Zeit war der Standort der Anlage den meisten Fahrern bekannt, was dazu führte, dass viele Fahrer jetzt wieder mit höherer Geschwindigkeit durch den Ort fahren, vor der Blitzsäule dann abbremsen und danach wieder beschleunigen. Was dies für die Lärmentwicklung bedeutet, muss wohl nicht näher erklärt werden. Viele Fahrer zeigen ihren Unmut über den Blitzer oder über ein eventuell geschossenes Foto zudem durch lautes Hupen, auch bei Nacht.

Daher mein Fazit nach einem Jahr: Zur Lärmreduzierung auf einer Ortsdurchfahrt dient eine solche stationäre Blitzanlage in keiner Weise. Meine Erfahrungen unterstreichen vielmehr den Verdacht, dass der eigentliche Vorzug dieser Säule die Mehreinnahmen für die Stadtkasse sind.

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