Rolf Gräter, Neckartenzlingen. Zum Artikel „Betriebsrentner lassen nicht locker“ vom 18. November. „Wir wollen das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken“, hatte Spahn (CDU) zu seinem Entwurf erklärt. Wer fürs Alter vorsorge, dürfe nicht „der Gekniffene“ sein. Das Signal für die junge Generation sei, dass sich private Vorsorge lohne. Das ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten. 159 Euro Freibetrag ist blanker Hohn. Im Gegenteil werden Bürger durch den Paragrafen 229 um Milliarden auf das Übelste weiterhin ausgeraubt.
Vor 2004 galt noch der Vertrauensschutz - auch in der Sozialgesetzgebung konnte man auf Treu und Glauben noch vertrauen. Über sieben Millionen Bürger entschlossen sich, eine eigenfinanzierte Direktversicherung abzuschließen. Jeder war bemüht, fürs Alter vorzusorgen. Dann brachte Rot-Grün das GKV-Modernisierungsgesetz 2004 „Raubrittergesetz“ (Paragraf 229) mit Unterstützung der CDU/CSU heraus, wobei rückwirkend bei der Auszahlung der Direktversicherung zum zweiten Mal Kranken- und Pflegeversicherung abkassiert wurde.
Ab 2004 mussten die Direktversicherten die vollen KV-/PV-Beiträge (AG- und AN-Anteil circa 19 Prozent) in der Auszahlung selbst tragen, obwohl bereits in der Einzahlungsphase bezahlt wurde. Das galt sogar für Altverträge vor 2004, die KV-befreit waren. Eine einmalige Vertragsbeugung durch Absegnung des Bundesverfassungsgerichts.
Viele der Direktversicherten wissen noch nichts von diesem Unrecht. Die damalige rot-grüne Regierung plädierte vor 2004 fast täglich für die private Vorsorge, um Altersarmut zu vermeiden, um dann danach abzukassieren. Ausgehandelt hatten dies auch CSU-Politiker Seehofer und SPD-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt.
Zukünftige Generationen können SPD/CDU/CSU/Grünen nicht mehr trauen, sie haben der Volkswirtschaft und den Menschen einen unermesslichen Schaden durch Verletzung von Vertragsschutz, Vertragstreue, Bestandsschutz und Verlässlichkeit zugefügt. Daher ist eine nachträgliche Änderung eines bestehenden Vertrages meines Erachtens ein Rechtsverstoß und legalisierter Diebstahl. Das ist Enteignung. SPD/CDU/CSU schaffen das Raubrittergesetz (Paragraf 229), nicht ab! Auch Bundeskanzlerin Merkel ist weiterhin für die Ausraubung von Bürgern.
Leserbriefe | 12.07.2025 - 05:00
Es tut sich nichts bei der Verteidigungsfähigkeit
Fritz Matthäus, Nürtingen.
Seit Februar 2022 gibt es, nach dem zuvor langjährig verdeckten, nun offenen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und, nicht immer nur verdeckt, auch auf Deutschland und andere westliche Staaten. Seitdem sind die ...
Leserbriefe | 12.07.2025 - 05:00
Zu viele Krankenkassen
Eberhard Schmid, Aichtal-Grötzingen. Zum Artikel „Krankenversicherung: Warken rechnet mit höheren Beiträgen“ vom 8. Juli.
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