Leserbriefe

Keine Barrierefreiheit beim WC für das Café

Christoph Röcker, Nürtingen.

Im Protokoll der Sitzung des Gemeinderats vom 26. Juli steht, dass ein Bürger eine Frage zur behindertengerechten Toilette am Café Heinrich gestellt hat. Das war ich.

Interessant ist, was nicht im Protokoll steht: Die Stufen vor einer Behindertentoilette sind kein Meisterstück. Auch wenn der Anbau an der früheren Heinrichsquelle höhergesetzt werden musste, um die Wurzeln eines Baumes zu schonen. Das erklärt nicht, warum das Podest vor den Toiletten zu klein für Rollstühle ist, die Türen zur falschen Seite öffnen und eine Rampe vergessen wurde.

Meine Frage war, was mit der Stadtverwaltung los ist, dass die DIN 18040 zum barrierefreien Bauen nicht eingehalten wird, ohne dass dies irgendwem auffällt. Denn auch der Toilettenraum ist zu klein für eine barrierefreie Toilette. Weil besagter Baum im Weg steht. Da muss die Frage erlaubt sein, warum niemand auf den Gedanken kam, dass ein separater Bau auf der anderen Seite der Terrasse sinnvoller wäre, der auch Platz für Liege und Lifter bieten würde. Dazu wusste Oberbürgermeister Dr. Fridrich am Vortag, dass dies aus Gründen des Landschaftsschutzes nicht möglich sei. Ist dem so, wenn ein Anbau nicht mit dem Landschaftsschutz kollidiert? Dazu wusste Dr. Fridrich in der Gemeinderatssitzung, dass ein separater Bau 400 000 Euro gekostet hätte. Aha. Ist dem so, dass sich Baukosten ein paar Meter weiter drüben verdoppeln?

Die unbequemen Fragen haben es nicht ins Protokoll geschafft. Ebenso die Äußerung des Oberbürgermeisters, dass ich „Maximalforderungen“ vertreten würde. Das sieht ein Teil der Betroffenen anders. Wenn mir die Stadt schreibt, dass den Belangen der Menschen mit Behinderung mit der Planung gemäß Beschlussvorlage Rechnung getragen wurde, diese aber nicht der DIN 18040 entspricht, geht es um „Mindeststandards“ für öffentlich zugängliche Einrichtungen. Wenn mir die Stadt weiter schreibt, dass deshalb auf eine Dokumentation der Erhebung und Abwägung der Belange verzichtet wurde, geht es um „Mindestanforderungen“ an gesetzmäßiges Verwaltungshandeln. Manche Dinge lassen sich nicht mehr schönreden.

Wenn dann zu unbequemen Fragen im Protokoll steht, dass der Oberbürgermeister das Café Heinrich gut gelungen findet und man an manchen Stellen einfach Abstriche machen müsse, ehe überhaupt nichts verwirklicht werden könne, laufen ganz grundsätzliche Dinge ganz grundlegend schief.

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