Peter Främke, Neckartailfingen. Zum Artikel „BSW darf beim SWR in die Wahlarena“ vom 24. Januar.
Am 12. Februar sendet der SWR als Beitrag zur Bundestagswahl von 20.15 bis 21.45 Uhr die „Wahlarena“, an der nach Meinung des Senders die Partei „BSW-Bündnis Sahra Wagenknecht“ nicht teilnehmen sollte. Aber das Verwaltungsgericht Stuttgart hat jetzt demokratisch Recht gesprochen und im Eilverfahren entschieden: Auch die Partei BSW darf nicht ausgeschlossen werden und wird deshalb an der Wahlarena teilnehmen mit Jessica Tatti und Alexander Ulrich, den BSW-Spitzenkandidaten für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Eine gute Gerichts-Entscheidung für die Wähler in diesen Bundesländern, denn gerade diese neue Partei ist nicht nur konsequent für Verhandlungen zum Frieden ohne weitere Waffenlieferungen, sondern auch für den Ausgleich zwischen Arm und Reich. Dazu gehört die Wiederherstellung des Sozialstaats mit einem gerechten Steuersystem und Renten, von denen auch die Ärmsten noch leben können. Diese Themen und noch viel mehr dürfen in einer Wahlarena auf keinen Fall unterdrückt werden. Es wird jetzt also eine spannende Sendung.
Leserbriefe | 30.04.2025 - 05:00
Verhalten ist rücksichtslos
Klaus Bader, Erkenbrechtsweiler. Zum Artikel „Wenn die Steige zur illegalen Rennstrecke wird“ vom 24. April.
Als Einwohner von Erkenbrechtsweiler und direkt Betroffener kann ich mich den Neuffener Beschwerden über Motorradlärm und rücksichtsloses ...
Leserbriefe | 30.04.2025 - 05:00
Egoistische Ziele
Kurt Reinhardt, Wendlingen. Zum Artikel „Es gibt schon einen Präzedenzfall“ vom 1. April.
Wöchentlich, mitunter täglich, erscheint eine Pressemitteilung der Bürgerinitiative „Vereint gegen Fluglärm“. Schnellstens – der Leser könnte fast vermuten: ...