Peter Främke, Neckartailfingen. Zum Artikel „BSW darf beim SWR in die Wahlarena“ vom 24. Januar.
Am 12. Februar sendet der SWR als Beitrag zur Bundestagswahl von 20.15 bis 21.45 Uhr die „Wahlarena“, an der nach Meinung des Senders die Partei „BSW-Bündnis Sahra Wagenknecht“ nicht teilnehmen sollte. Aber das Verwaltungsgericht Stuttgart hat jetzt demokratisch Recht gesprochen und im Eilverfahren entschieden: Auch die Partei BSW darf nicht ausgeschlossen werden und wird deshalb an der Wahlarena teilnehmen mit Jessica Tatti und Alexander Ulrich, den BSW-Spitzenkandidaten für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Eine gute Gerichts-Entscheidung für die Wähler in diesen Bundesländern, denn gerade diese neue Partei ist nicht nur konsequent für Verhandlungen zum Frieden ohne weitere Waffenlieferungen, sondern auch für den Ausgleich zwischen Arm und Reich. Dazu gehört die Wiederherstellung des Sozialstaats mit einem gerechten Steuersystem und Renten, von denen auch die Ärmsten noch leben können. Diese Themen und noch viel mehr dürfen in einer Wahlarena auf keinen Fall unterdrückt werden. Es wird jetzt also eine spannende Sendung.
Leserbriefe | 21.06.2025 - 05:00
Von Binse, leerem Stroh, Faulheit und Fäulnis
Herbert Schölch-Heimgärtner, Neuffen. Zum Leserbrief „Mehr Arbeit oder weniger Wohlstand“ vom 4. Juni.
Die übermittelte „Binsenweisheit“ des Friedrich Merz, wir müssten jetzt aber mehr arbeiten, ist leeres Stroh und wird nicht klüger, wenn Kunzmann ...
Leserbriefe | 21.06.2025 - 05:00
Ein Beispiel für Qualitätsjournalismus
Eugen Wahl, Nürtingen. Zum Artikel „Judenhass ist nie zu rechtfertigen“ vom 5. Juni.
Armin Käfer gelingt es in seinem Leitartikel so gut wie alle Facetten und Zusammenhänge des eskalierenden Judenhasses bei uns und im Nahen Osten zu beleuchten. Dies ...