Leserbriefe

Kaufmännische Vorsicht und die Bahn

Maike Pfuderer, Stuttgart. Zum Leserbrief „Stuttgart 21 und Baurecht“ vom 9. Juli. Dieser Leserbrief ist von einer Kultur des Nichtverstehenwollens und der bewussten Missdeutung geprägt.

Zum einen habe ich mich nicht auf irgendwelche Gesetzgebungstexte aus dem Baugesetzbuch bezogen, sondern auf das Baurecht, das im Falle von Stuttgart 21 durch das Planfeststellungsverfahren für das Gesamtprojekt entsteht. Hier ist es nun mal Tatsache, dass dieses Verfahren noch in keinster Weise abgeschlossen ist. Im Gegenteil, weite Abschnitte sind noch in keinster Weise durchgeplant beziehungsweise deren Planfeststellung beantragt. Ich denke hier an den Abstellbahnhof in Untertürkheim, die „Rohrer Kurve“ oder die nach der Faktenschlichtung erforderliche Anbindung der Gäubahnstrecke.

In anderen Bereichen hat die Bahn zwar Baurecht, aber selber Planänderungsverfahren beantragt, so beim Fildertunnel und bei der Grundwasserentnahme im Bereich des Tiefbahnhofs. Hier ist noch nicht abschließend entschieden und das Baurecht ist als vorläufig anzusehen oder entspricht nicht den Projekterfordernissen der Bahn. Ob die Bahn dieses Baurecht nun mit allen Mitteln wahrnehmen sollte, ist alleine schon im Hinblick auf die kaufmännische Vorsicht, auf der verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln beruhen sollte, mehr als zweifelhaft. Dies auch im Hinblick auf die Unklarheit in Bezug auf die wahren Kosten des Projekts.

Die Kultur des Nichtverstehenwollens zeigt sich auch im Umgang mit dem Projekt K21. Der Kopfbahnhof ist sicher renovierungsbedürftig, aber in keinster Weise veraltet. Der gewaltige Sanierungsstau – wie Signaltechnik aus den frühen 50er-Jahren und Ähnliches – ist allein der Bahn als Eigentümerin und Betreiberin zuzuschreiben. Der Bahnhof funktioniert bestens und wird nach einer entsprechenden Modernisierung auch noch weitere hundert Jahre in hoher Qualität seinen Dienst tun. Auch die Anbindung an die Neubaustrecke, sollte die nach den Kostentricksereien nicht ohnehin Geschichte sein, ist möglich und hat somit keine Auswirkung auf die Strecke Bad Cannstatt–Plochingen. Hier feiert die Missdeutung fröhliche Urständ.

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