Leserbriefe

Im Brandfall gibt es Probleme

Juliane Althoff, Nürtingen. Zum Artikel „Kretschmann will S 21 bei Niederlage durchsetzen“ vom 24. November. Ist eigentlich niemand klar, dass dieser Bahnhof nach deutschem Baurecht nicht benutzt werden darf, auch wenn die Bahn diesen mit immer gleichen Bildchen einer Computersimulation als den „bestgeplanten Bahnhof“ verkauft? Der Flugplatzbahnhof 26,40 Meter unter dem Boden und der Tunnel durch den sehr steilen Filderanstieg vom Hauptbahnhof dorthin ist vom Eisenbahnbundesamt und der Feuerwehr nicht planfestgestellt worden und damit als nicht nutzbar eingestuft. Solange diese Planfeststellungslücke nicht geschlossen ist, ist das ganze Bahnprojekt Makulatur!

Die Feuerwehr moniert, dass sie im oben genannten Tunnel 20 Minuten brauche, um zum Brandherd zu kommen. Dieser Tunnel ist meines Erachtens durch seine starke Steigung und die Tatsache, dass an seinem oberen Ende ein Bahnhof liegt, der durch hohe Luftumwälzung belüftet werden muss, ein Kamin und bedeutet wesentlich erhöhte Brandgefahr. Der Flugplatzbahnhof selber kann im Brandfall nur über eine Treppe geräumt werden, die so hoch ist wie ein achtstöckiges Haus; denn elektrische Beförderungsmittel dürfen im Brandfall nicht benutzt werden. Das heißt aber auch, dass die Menschen in den aufsteigenden Qualm des Feuers getrieben werden. Wenn die Bahn sagt, dass ihr Projekt das bestgeplante ist, dann sagt sie damit, dass sie es nicht für verbesserbar hält. Und da tröstet es mich nicht, dass wir angeblich den „weltweit modernsten Bahnhof“ bekommen sollen.

Die Bahn hat trotz Aufforderungen der Feuerwehr und in der Schlichtungsrunde und des Eisenbahnbundesamtes in all den Jahren in diesem Bereich nichts nachgebessert, aber immer neu riesige Summen gefordert. Nun baute meine Hoffnung darauf, dass irgendjemand – und da hoffte ich auf unsere Landesregierung – der Bahn endlich einen Termin setzen wird, bis wann sie nachweisen muss, dass der Bahnhof funktioniert. Ist es naiv anzunehmen, dass der Steuerzahler die Bahn in Regress nehmen kann, wenn sie diesen Nachweis nicht erbringt? Muss der Steuerzahler denn diese riesigen Summen zahlen, ohne dass die Bahn uns den Beweis liefern muss, dass wir einen Gegenwert und keine Bauruine bekommen?

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