Bernd Kuhn, Frickenhausen.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte im Jahr 2018 das damalige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig. Der Grund: Es behandelte gleichartige Grundstücke unterschiedlich und verstieß somit gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung, was zu steuerlichen Ungleichheiten führte. Unsere schlauen Politiker im „Ländle“ beschlossen daraufhin: „Dann behandeln wir halt alle gleich!“ Sie entschieden, nur noch das Grundstück selbst als Bemessungsgrundlage heranzuziehen und Bodenrichtwerte zugrunde zu legen, die von den Kommunen festgelegt werden müssen.
Doch dabei übersahen sie eines: Gleich ist eben nicht gleich. Gleich große Grundstücke können unterschiedliche Baufenster haben und entsprechend unterschiedlich bebaut werden. Ob ein Mehrfamilienhaus, eine große Villa oder ein traditionelles Einfamilienhaus darauf steht – alle werden jetzt gleich besteuert. Wo bleibt da die Gleichbehandlung?
Besonders absurd wird es bei an das Grundstück angrenzenden Gartengrundstücken: Liegen diese in derselben Bodenrichtwertzone, können aber gar nicht bebaut werden, werden sie trotzdem genauso bewertet. Wir können nur hoffen, dass die derzeit anhängigen Verfassungsklagen Erfolg haben und das Bundesverfassungsgericht auch diese Ungleichbehandlung erkennt und das neue System der Grundsteuerberechnung für verfassungswidrig erklärt.
Es bleibt spannend, welche „schlaue Lösung“ uns danach präsentiert wird. Die Aussage unseres Herrn Ministerpräsidenten an Grundstücksbesitzer, die plötzlich ein Vielfaches der bisherigen Steuer zahlen müssen – „Die haben halt seither zu wenig bezahlt“ – zeigt eindrücklich, wie „pragmatisch“ unsere Politiker handeln. Sind eben alle gleich.
Leserbriefe | 21.06.2025 - 05:00
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