Leserbriefe

Genehmigung im Hauruck-Verfahren

Emilie Kreckwitz, Beuren. Zum Artikel „Obdachlosenunterkunft am Stadtrand“ vom 2. Dezember. Obdachlose an den Stadtrand. Nach dem Bericht aus der Sitzung des Nürtinger Gemeinderats hatten die wenigsten Stadträte „ein gutes Gefühl“, dem geplanten Bauprojekt zuzustimmen. Hier kann man nur sagen, dass jeder Stadtrat die Möglichkeit, hat sein Veto einzulegen, um ein solch unsinniges Vorhaben zu stoppen.

Menschen, die am Rande der Gesellschaft leben – gleichgültig welcher Nationalität –, dann auch noch am Stadtrand anzusiedeln, ist das Integration? Laut Bericht sind auch Familienwohnungen geplant und die Kinder dieser Familien sollten auch eine Schule oder einen Kindergarten gefahrlos erreichen können! Und wenn man sich fragt, wie so ein Bauvorhaben genehmigt werden kann: am 4. Mai 2017 wurde ein neuer Paragraf geschaffen, also vor zweieinhalb Jahren, der dies ermöglicht. Nun lief diese Sonderregelung Ende des Jahres aus. Oh Schreck: jetzt musste die Sache im Hauruck-Verfahren erledigt werden, zum Nachteil der zukünftigen Bewohner.

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