Leserbriefe

Forderung geht ins Leere

Prof. Dr. Friedrich-Wilhelm Kolkmann, Ehrenpräsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Unterensingen. Zu den Artikeln „Bei Versorgung in Notfallpraxen im Südwesten droht Engpass“ und „Droht den Notfallpraxen der Kollaps?“ vom 20. Februar.

„Der ärztliche Beruf ist kein Gewerbe. Er ist seiner Natur nach ein freier Beruf.“ So steht es in der Berufsordnung für Ärzte der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Das bedeutet, dass Ärzte und Ärztinnen bei ihrer Berufsausübung ausschließlich dem Wohl ihrer Patienten und Patientinnen verpflichtet sind, unabhängig von ihrer beruflichen Stellung als angestellte/r oder niedergelassene/r Arzt/Ärztin.

Auf dieser ausschließlich dem Patientenwohl verpflichteten Berufsausübung beruht das Vertrauen, das Patienten und Patientinnen in ihre Ärzte und Ärztinnen setzen können und müssen, in ihre Kompetenz und Verschwiegenheit. Dieses Vertrauen hat erste Priorität und setzt Freiberuflichkeit voraus, auch für sogenannte Poolärzte und -ärztinnen in „abhängiger Stellung“. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) befindet sich mit ihrer Forderung auf dem Holzweg, sie schadet damit ausdrücklich dem Patientenwohl und das ausgerechnet in Notfallsituationen.

Der Streit ist auch aus anderen Gründen völlig überflüssig. Ärzte und Ärztinnen sind nämlich in Baden-Württemberg verpflichtet, Mitglied in der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte zu sein, der „gesetzlichen Rentenversicherung“ ihres Berufsstandes. Die Forderung der DRV geht also ins Leere, weitere Mitglieder und Beitragszahler wird sie jedenfalls damit nicht an Land ziehen können.

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