Leserbriefe

Eltern wünschen sich mehr Transparenz

Hildegard Gerdes, Oberboihingen. Zum Artikel „Eltern kämpfen für ihre Kinder“ vom 28. November. Was hat die Eltern bewogen, ihre Kinder in beeindruckender Geschlossenheit für drei Tage vom Unterricht zu entschuldigen? Die Antwort ist klar: es geht ihnen um das körperliche und seelische Wohl ihrer Kinder. Sie sehen dieses in Gefahr, da einige Kinder Schulängste entwickelt haben, andere unter Schlafstörungen leiden oder aber verstärkt Unkonzentriertheit und Verunsicherungen aufweisen. Diese Kinder hatten lange Zeit keinen richtigen Spaß mehr daran, zur Schule zu gehen, da die Unbeschwertheit im schulischen Alltag und im Miteinander verloren gegangen war. Nicht zuletzt die Sorge um die so engagierte und von allen sehr geschätzte Klassenlehrerin hat die Schüler stark belastet. Es gab tagtäglich immer nur ein Thema: Uwe!

Nach der Entscheidung, Uwe für einen begrenzten Zeitraum Einzelunterricht zukommen zu lassen, hat sich die Situation bei den Kindern wesentlich entschärft. Sie haben mit Uwe und dessen schulischem Begleiter so gut wie nichts mehr zu tun. Es bleibt nur die Frage zu beantworten: Was heißt hier für einen begrenzten Zeitraum? Ist damit das Ende des Schulhalbjahres gemeint oder gar das Ende der sechsten Klasse? Wartet man vielleicht auf das Ergebnis einer gerichtlichen Entscheidung, da Uwes Eltern ja Widerspruch gegen die Einzelbeschulung eingelegt haben? Mich persönlich beruhigt diese Ungewissheit nicht! Was kommt dann? Gut wäre es, wenn die Eltern dieser Klasse eine Info seitens der Schule erhalten würden, um mehr Transparenz und Klarheit für die kommenden Wochen und Monate zu schaffen.

Fazit dieser zurückliegenden eineinhalb Jahre sollte für alle Beteiligten (und damit meine ich uns Eltern der Mitschüler, die Schule, das Oberschulamt, das Landratsamt Esslingen als Behörde, die diese Eingliederungsmaßnahme mit Betreuer bewilligt hat und nicht zuletzt die Adoptiveltern von Uwe) klar geworden sein, dass die Integration dieses Jungen in dieser Klasse (vielleicht auch an dieser Schule) gescheitert ist – ein für alle Mal! Sicherlich ist es für Uwes Eltern schwer, dies zu akzeptieren, aber auch bei ihnen gehe ich davon aus, dass ihnen das Wohl ihres Kindes das höchste Gut ist. Zweifelsohne steht ihrem Sohn gemäß Sozialgesetzbuch eine Eingliederungshilfe als Nachteilsausgleich aufgrund seiner seelischen Behinderung zu, aber Eingliederung in ein soziales Gefüge wie eine Schulklasse kann nur gelingen, wenn die alltäglichen Regeln des Miteinanders für alle gelten, dass heißt natürlich auch für das zu integrierende Kind. Integration heißt: sich an Regeln zu halten, Grenzen zu akzeptieren, den Mitschüler zu achten und zu respektieren sowie aus den Konsequenzen der Regel- und Grenzüberschreitungen zu lernen. So erlangen Kinder Sicherheit im Umgang miteinander und eine Sozialkompetenz, die sie durchs Leben trägt. Dies konnte Uwe leider nicht lernen. Gerichte haben die Verpflichtung, Recht zu sprechen, aber ob die gefällte Entscheidung dann in diesem Fall für Uwe das wirklich Richtige ist für sein seelisches und körperliches Wohlergehen, das bleibt abzuwarten – aber auch sehr zu wünschen.

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