Leserbriefe

Die Ministerin und die Moderatorin

Martin Daßler, Nürtingen. Zum Artikel „Derzeit kein Zurück zum G 9“ vom 17. Mai. Kennt die Ministerin das Schulgesetz nicht? Das „Fischglas“ in der Kreuzkirche wurde in der Tat nicht zum Haifischbecken für die Kultusministerin Susanne Eisenmann, wirft aber doch Fragen auf. Die Moderatorin Sabine Schmid-Glotzmann zeigte sich als willfährige Stichwortgeberin für die Ministerin. Die Vorsitzende des Gesamtelternbeirats der Nürtinger Schulen war schon bei der Kandidatenvorstellung im Stephanushaus im Roßdorf durch ihr überschäumendes Mitteilungsbedürfnis – man könnte auch sagen Geschwätzigkeit – aufgefallen, dass einer der Kandidaten die „Moderatorin“ fragte, ob er auch mal was sagen dürfe. So ging es in der Kreuzkirche weiter.

Den Vogel abgeschossen aber hat die Kultusministerin Eisenmann. Der Bildungsauftrag liege bei den Schulen, der Erziehungsauftrag bei den Eltern, behauptete sie. Kennt die Ministerin das Schulgesetz nicht? Dort steht nämlich im ersten Teil unter Punkt A: Auftrag der Schule der Paragraf 1 „Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule“. Wohlgemerkt Erziehung vor Bildung, obwohl das alphabetisch ja auch anders zu ordnen wäre. Auch in der Landesverfassung steht im Artikel 21, dass „die Jugend ( . . .)  in den Schulen zu freien und verantwortungsfreudigen Bürgern zu erziehen“ seien. Kompetenz und Sachverstand erkenne ich in solchen Äußerungen der Ministerin nicht. Sie löst vielmehr Kopfschütteln aus. Und das nicht zum ersten Male.

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