Gerlinde Maier-Lamparter, Köngen. Zum Artikel „Wenn nebenan Straffällige wohnen“ vom 15. Februar. Menschen, die ihre Strafe verbüßt haben und diejenigen, die noch keine Straftat verübt haben, sind keine Straffälligen. Daher ist die gewählte Überschrift schlicht falsch und stigmatisiert die künftigen Bewohner des Hauses. Gut, dass die Menschen in der direkten Nachbarschaft keine Vorbehalte gegen die künftigen Nachbarn haben. Ich wünsche mir mehr Sorgfalt beim Verfassen von Überschriften.
Leserbriefe | 03.05.2024 - 05:00
Mauern statt Hecken
Herbert Schaal, Nürtingen.
Ein neuer Trend nimmt Fahrt auf: Es geht um den „Einmauerungs-Trend“. Ein völlig neues, bislang unbekanntes Erscheinungsbild. Neuerdings werden vereinzelt Wohnobjekte ummauert. Man schlendert durch sein Wohngebiet und ...
Leserbriefe | 03.05.2024 - 05:00
Herr Wissing verkennt die Realität
Hartmut Gerhardt, Wolfschlugen. Zum Artikel „Drohende Fahrverbote – SPD warnt vor ,Panikmache‘“ und zum Kommentar „Ein jämmerliches Ablenkungsmanöver“ vom 13. April.
„Diejenigen, die immer sagen, das Klimaschutzgesetz muss aber so bleiben, wie es ...