Leserbriefe

Der Staat und die Rentenkasse

Manfred Laukenmann, NT-Reudern. Zum Artikel „Spendierlaune“, vom 3. Februar. Früher schon konnte oder wollte die arbeitende Bevölkerung nicht für ihre finanzielle Alterssicherung vorsorgen. Der damalige Reichskanzler Bismarck hat das erkannt und hat 1889 das deutsche Rentenmodell gesetzlich eingeführt. Bei der Gründung war beabsichtigt, ein generationsunabhängiges Versicherungssystem zu schaffen. Die Mittel dafür sollten zu je einem Drittel von den Arbeitnehmern, den Arbeitgebern und vom Staat aufgebracht werden. Ein einfaches nachvollziehbares und kapitalbildendes Verfahren (Rücklagen) und frei von Fremdleistungen. Aber schon damals wie heute, führten die gut gefüllten Rentenkassen zu Begehrlichkeiten der Politiker. Das Vermögen der Rentenversicherung ging immer wieder für Kriegslasten und Haushaltssanierungen verloren. Dabei gibt es aber außer der gesetzlichen Rentenversicherung noch andere berufsständische Rentenkassen, da hätte sich der einstige Bundesfinanzminister Schäuble schon längst bedienen können. Normalerweise ist in diesem Rechtsstaat eine Veruntreuung von Versichertengeldern ein Straftatbestand und wird gerichtlich verfolgt. Aber die Versichertengelder werden nach wie vor wie Steuereinnahmen behandelt und auch indirekt für Pensionszahlungen verwendet. Daher bleiben auch die Klagen gegen das Rentenunrecht bei den Sozialgerichten erfolglos. Der größte Knackpunkt im Rentenunrecht sind die Fremdleistungen, die die Rentenversicherung leisten muss. Diese werden nur zum Teil ausgeglichen und bewusst und unwahr von der Politik und den Medien als Bundeszuschuss bezeichnet. Kein Wort über Fremdleistungen bei den GroKo-Verhandlungen, kein Satz darüber in den Medien. Aber warum gibt es denn überhaupt zwei verschiedene Altersversorgungssysteme, die nur Neid und Zwietracht erzeugen? Ein System für alle bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze, Rentenzahlungen nur vom Staat, 71,75 Prozent vom letzten Bruttoverdienst, so wie bei den Pensionszahlungen, wäre gerecht. Die Beitragszahlungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in die Rentenkasse entfallen. Die Arbeitnehmer hätten dann mehr von ihrem Lohn. Die Arbeitgeber und besonders die Konzerne und Aktionäre, zahlen dann entsprechend mehr Steuern. Das würde auch die rasante Umverteilung des Kapitals von unten nach oben etwas abmildern. Aber es wird so weitergewurschtelt und der Gesetzgeber kann weiterhin mit der Gleichgültigkeit und Lethargie der Rentenbezieher rechnen.

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