Andreas Schweikert, Beuren. Zu den Leserbriefen „Es tut sich was in unserem Land“ und „Gerechtigkeit gemäß unserer Verfassung“ vom 6. Juli. Wie richtig schreiben Frau Pfuderer und Herr Ellwanger, dass der Paragraf 6 unseres Grundgesetzes vom Schutz Ehe und Familie nicht eigens erwähnt, dass es dabei von einer Frau und einem Mann handelt.
Die Mütter und Väter, die 1949 das Grundgesetz verfassten, mussten damals nicht eigens Homo- und Lesben-„Ehen“ ausschließen, nicht deshalb, weil es strafbar gewesen wäre, auch nicht weil es nach jüdischer/christlicher Tradition als sündhaftes Verhalten angesehen wurde; sondern einzig und allein die Mütter und Väter des Grundgesetzes sich nicht vorstellen konnten, dass es nach nicht mal 70 Jahren so viele krankhafte, irre Geister geben könnte, die doch tatsächlich der Meinung sind, Mann und Mann, Frau und Frau könnten Ehe im Sinne von Weitergabe des Lebens gründen. Der Genderismus hält auch ins Gesetz Einzug. Armes Deutschland!
Leserbriefe | 12.07.2025 - 05:00
Es tut sich nichts bei der Verteidigungsfähigkeit
Fritz Matthäus, Nürtingen.
Seit Februar 2022 gibt es, nach dem zuvor langjährig verdeckten, nun offenen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und, nicht immer nur verdeckt, auch auf Deutschland und andere westliche Staaten. Seitdem sind die ...
Leserbriefe | 12.07.2025 - 05:00
Zu viele Krankenkassen
Eberhard Schmid, Aichtal-Grötzingen. Zum Artikel „Krankenversicherung: Warken rechnet mit höheren Beiträgen“ vom 8. Juli.
Wie wäre es denn, wenn man einfach weniger Krankenkassen hätte? 94 Krankenkassen mit den entsprechenden Wasserköpfen sind ...