Leserbriefe

Bürokratie oder Diskriminierung?

Mohamad Azzam, Nürtingen. Zum Artikel „Krankenhaus weist todkrankes Kind ab“ vom 17. April. In einem hannoveranischen Kinderkrankenhaus wurde eine aus Ghana stammende Asylbewerberin vom Empfang abgewiesen, als sie versucht hatte, ihren einen Monat alten Sohn ohne Krankenschein behandeln zu lassen. Einen Tag lang wollte er keine Nahrung zu sich nehmen und hustete stark. Nachdem sie abgewiesen wurde, begab sich die Mutter zu einer Kinderärztin, die wiederum beide per Rettungswagen zum gleichen Krankenhaus schickte. Dort konnte nur der Tod des Säuglings festgestellt werden.

Jetzt fragt sich, was genau zum Tod des Babys führte. In der Presse wird eigentlich nur die Bürokratie angeprangert, der Flüchtlinge ausgeliefert sind, wenn sie in Deutschland eine ärztliche Behandlung beanspruchen müssen. Das Interessante ist, dass niemand auf die Idee kommt, das Thema Rassismus und Diskriminierung in diesem Fall anzusprechen, obwohl es offensichtlich ist.

Offensichtlich deshalb, weil die Empfangskraft, jemand ohne ärztliche Ausbildung, für sich in diesem Fall beanspruchte, beurteilen zu dürfen, ob sich das Kind in Lebensgefahr befände und erst einmal den Krankenschein forderte. Sie blendete aus, dass es sich um die Gesundheit eines Säuglings handelte. Nicht einmal für dieses konnte sie eine gewisse Empathie empfinden und machte die Behandlung des Kindes abhängig von der Existenz eines Krankenscheins, obwohl es in Notfällen auch für Flüchtlinge keines bedarf. Die Empfangskraft zeigte ein diskriminierendes Verhalten; sie behandelte Menschen, die in ihren Augen weniger wert waren, schlechter und ihrem von ihr zugeordneten Wert entsprechend schlecht. Hier könnte man vielleicht noch aufwerfen, dass die mangelnde Sprachkenntnis der Mutter zu der tragischen Situation geführt habe. Nur hatte sie alle ärztliche, Unterlagen in deutscher Sprache vorgelegt. Unterlagen, die sogar vom gleichen Haus stammten, da sie ihr Kind in dem gleichen Kinderkrankenhaus geboren hatte.

Man kann natürlich auch sagen, die angestellte Person am Empfang behandle alle Patienten gleichermaßen schlecht und es sei kein Fall der Diskriminierung erkennbar. Na ja, vorbeugend hätte die Klinikleitung so eine Mitarbeiterin gefeuert. Wahrscheinlich hätte eine Frau, die sich von ihrem Aussehen nicht weit von dem unterscheidet, was sich Deutsche unter einer Deutschen vorstellen, eine andere Behandlung erwartet.

Zur Startseite