Leserbriefe

Brücken-Manie in Nürtingen?

Manfred Speidel, Nürtingen. Seit der vergangenen Schaffensperiode der ehemaligen Hoch- und Tiefbauamtsleiterin im Technischen Rathaus herrscht in Nürtingen eine Brücken-Manie. Mehrere Brücken über den Tiefenbach, die Autmut in Neckarhausen, die Steinach wurden über Nacht für nicht mehr befahrbar deklariert oder für abrisswürdig erklärt und für den Fahrzeugverkehr gesperrt, obwohl die meisten Brücken noch funktionsfähig sind, wenn auch mit eventuell geringerer Belastung.

Diese Sperrungen behindern in hohem Maße vor allem die Landwirtschaft bei der Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen. Bei der Laiblinstegbrücke handelt es sich um eine weit über hundert Jahre alte Verkehrsverbindung und – nach der Sperrung für Kraftfahrzeuge – insbesondere um eine hochfrequentierte für Fußgänger und Radfahrer und vor allem für Schüler aus dem Gebiet Lerchenberg und Kleintischardt.

Eine Brückenerneuerung, von der Öffentlichkeit unbemerkt, kann im Tiefenbachtal genau gegenüber der Gaststätte Kräuterbühl besichtigt werden. Dort wurde eine alte Brücke über den Tiefenbach erneuert, die nur wenigen bekannt und nicht mehr begehbar war. In wochenlanger Arbeit wurde mit dem Bauhof der Stadt Nürtingen eine neue feuerverzinkte Stahlkonstruktion mit betonierter Fahrbahn von etwa fünf Metern Länge und vier Metern Breite auf die instandgesetzten Widerlager aufgesetzt. Die Widerlager der Brücke wurden mit Beton unterfangen und stabilisiert, sodass die Brücke für Fahrzeuge bis zwölf Tonnen freigegeben ist.

Nachzufragen wäre, ob hierzu ein Beschluss des Gemeinderats vorliegt beziehungsweise eine Baugenehmigung seitens der Verwaltung. Ein halb zugewachsener Feldweg von etwa 100 Metern Länge führt von der Hauptstraße über die Brücke und endet danach mitten auf einer Wiese!

Anzumerken ist, dass etwa 200 Meter oberhalb und unterhalb der genannten Brücke ebenfalls noch zwei stabile Brücken über den Tiefenbach zu den Wiesen führen! Bei Entscheidungen und Beschlüssen sind Gemeinderäte zwar nicht gebunden, trotzdem sind sie zum Beispiel im Falle der Laiblinstegbrücke ihrer Verantwortung gegenüber den Bürgern verpflichtet und haben deren Interessen gegenüber der Verwaltung zu vertreten – nicht erst bei massiven Protesten.

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