Leserbriefe

Berechnungen mit Vorsicht genießen

Karl-Hans Spring, Neuffen. Zum Artikel „Zementierte Fronten“ vom 19. August. Wenn man die in der Nürtinger Zeitung gegenübergestellten Argumente der Macher und Gegner von Stuttgart 21 eingehend durchliest, kann man zu der Auffassung kommen, dass beide Begründungen ihre Berechtigung haben, was eine Entscheidung für die eine oder andere Ansicht nicht leicht macht.

Das Großprojekt S 21 wird in erster Linie von der Stadt Stuttgart und dem Land Baden-Württemberg gewünscht und vorangetrieben. Die Bahn selbst braucht weder S 21 noch einen neuen Hauptbahnhof, höchstens einige infrastrukturelle Anpassungen und technische Verbesserungen, wie sie bei solchen Anlagen immer anstehen.

Die ordnungsmäßige und sichere Abwicklung des Fern-, Regional- und S-Bahn-Verkehrs ist im derzeitigen Hauptbahnhof noch auf Jahrzehnte gesichert. Die Anbindung an die geplante Schnellbahnstrecke Wendlingen–Ulm über den Neckartalabschnitt Plochingen–Wendlingen ist mit entsprechenden Schallschutzmaßnahmen ohne größere Schwierigkeiten machbar, allerdings ohne Flughafen/Messe-Bahnhof, aber dadurch auch ohne nennenswerten Fahrzeitverlust.

Für die in Stuttgart Hauptbahnhof ein-, aus- und umsteigenden Reisenden bringt der neue unterirdische Durchgangsbahnhof gegenüber dem derzeitigen Kopfbahnhof mit seinen ebenen Bahnsteigzugängen Erschwernisse mit sich. Betriebswirtschaftsrechnungen für Verkehrsobjekte sind mit Vorsicht zu genießen. Die dabei eingesetzten Parameter beruhen zum Teil auf Annahmen, Schätzungen, Erfahrungswerte und daraus abgeleitete voraussichtliche Entwicklungen, die aber in der Praxis niemand für die nächsten 50 Jahre und darüber hinaus mit Sicherheit voraussagen kann.

Wenn nun die Mehrzahl der vom Volk gewählten politischen Entscheidungsträger nach eingehenden Überprüfungen, unter Einbeziehung des Für und Wider zu dem Entschluss kommen, dass das Großprojekt für das Land zukunftsweisend, volkswirtschaftlich sinnvoll und bezahlbar ist, sowie die Kosten der Bevölkerung gegenüber vertretbar sind, dann ist das Projekt S 21 demokratisch legitimiert, politisch gewollt und kann damit meines Erachtens zum jetzigen Zeitpunkt kaum noch rückgängig gemacht werden.

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