Leserbriefe

Banken und Sorgfaltspflicht

Fritz Immel, Neckartailfingen. Zum Artikel „Wer Geld überweist, muss genau hinsehen“ vom 10. Oktober. Die wichtigste Änderung bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken wurden in diesem Artikel nicht ausreichend dargestellt. Bei einer Überweisung musste bisher die empfangende Bank prüfen, ob Kontonummer und Empfänger zusammenpassen, wenn nicht, kam das Geld zurück. Das wird nun nicht mehr gemacht, wer sich bei der Kontonummer vertippt, dessen Geld ist weg, weil er ja den Empfänger nicht kennt und die empfangende Bank wegen der Diskretion und dem Datenschutz den Namen des Empfängers nicht mitteilen darf.

Auch ist es nun viel leichter, mit einem verfälschten Überweisungsformular an das Geld anderer Leute zu kommen. Man fragt sich, können die Banken machen, was sie wollen? Wozu haben wir eigentlich ein Verbraucherschutzministerium und Hunderte von Volksvertretern in den Parlamenten?

Die EU-Anordnung definiert wahrscheinlich Mindestanforderungen für den einheitlichen Zahlungsverkehr, dies kann aber nicht der Anlass sein, die im Umgang mit fremdem Geld gebotene Sorgfaltspflicht aufzugeben. Da das alles in der Öffentlichkeit kein Thema ist, muss sich jeder Bankkunde selbst mit seiner Bank auseinandersetzen, am besten ist es, Widerspruch gegen die neuen AGB einzulegen.

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