Leserbriefe

Auf Rentenanspruch verzichten?

Herbert Ruff, Oberboihingen. Zum Artikel „Ärzte schicken Kranke zur Arbeit“ vom 17. Oktober. Die Arbeit eines Schwerbehindertenvertreters ist zweifellos eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe. Man sollte jedoch nicht übers Ziel hinausschießen.

In dem betreffenden Artikel kommen mir einige Passagen sehr merkwürdig vor. Zum Beispiel, dass ein Motorradfahrer nach einem Unfall zahlreiche Brüche und etliche Verletzungen erlitten hat und er wenige Stunden nach der Operation gegen seinen Willen beziehungsweise dem seiner Frau wieder aus der Klinik entlassen wurde. Diese Klinik möchte ich kennen, der so etwas unterstellt wurde. Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Vielleicht meint der Verfasser: „Einige Tage nach der Operation.“

Ein zweites Beispiel, das angeführt wurde, ist, dass einem 63 Jahre alten Mann nach einer Schulteroperation von der Krankenkasse geraten wurde, in Rente zu gehen, anstatt seine Arbeit wieder aufzunehmen. Zuvor wollte er zu 50 Prozent als Schwerbehinderter eingestuft werden, um einen Arbeitsplatz in der Firma zu behalten, was abgelehnt wurde. Er fühlte sich daher unter Druck gesetzt, in Rente zu gehen, da er lieber die maximal möglichen 18 Monate Krankengeld und anschließend Arbeitslosengeld erhalten wollte, um ja keine Rentenabzüge zu bekommen.

Wo sind wir denn eigentlich? Ich denke, wenn jemand nach 40 Berufsjahren, wie im obigen Beispiel, nicht auf einen relativ geringfügigen Rentenabzug verzichten will oder kann, hat er ohnehin einiges in seiner Lebensplanung falsch gemacht. Die Industrie kämpft bei uns vielfach ums Überleben und versucht oft, ihre Stammbelegschaft zu halten. Da wäre es doch nur solidarisch, zugunsten der Kollegen, die viel jünger sind und oft mit dem Rücken zur Wand stehen, sich nicht in die Altersteilzeit oder vorgezogenen Ruhestand flüchten können, auf seinen eigenen geringfügigen Vorteil zu verzichten. Oft steht dieser eigene Vorteil jedoch unter dem Motto: „Ich nehme alles mit, was mir irgendwie zusteht.“ So jedenfalls liest sich der Artikel.

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